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DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH · Augustinusstr. 9d · 50226 ...

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2.2.6.3 Ermittlung des Beitragsbemessungsentgelts<br />

Damit der Arbeitnehmer die Entlastung an den Sozialversicherungsbeiträgen erfährt, wurde bezogen<br />

auf den von ihm zu tragenden Arbeitnehmeranteil eine Formel des für die Beitragsberechnung zu<br />

errechnenden Ausgangswerts eingeführt, über die ausgehend vom tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt<br />

das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wie folgt zu ermitteln ist:<br />

Hierbei ist<br />

F x 400 + (2 ./. F) x (AE ./. 400)<br />

F ein Faktor, der sich ergibt, wenn die Pauschalabgabe bei geringfügiger Beschäftigung in Höhe<br />

von 30 v.H. mit dem durchschnittlichen Gesamt-Sozialversicherungsbeitrag aller Versicherten dividiert<br />

wird<br />

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13,0 v.H.<br />

+ Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15,0 v.H.<br />

+ Pauschsteuer 2,0 v.H.<br />

zusammen 30,0 v.H.<br />

und<br />

AE das tatsächliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.<br />

Im Jahr 2007 beträgt der Faktor F:<br />

Beitragssatz zur Krankenversicherung 13,3 v.H.*<br />

Beitragssatz zur Rentenversicherung: 19,9 v.H.<br />

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 4,2 v.H.<br />

Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,7 v.H.<br />

39,1 v.H.<br />

30,0 v.H. : 39,1 v.H. = 0.7673<br />

* Für die Krankenversicherung ist von dem zum 1. März 2006 vom Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales (BMA) festgestellten durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz auszugehen.<br />

Das für die Beitragsbemessung heranzuziehende Bemessungsentgelt ist somit im Jahr 2007 für alle<br />

Versicherten, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400 EUR und 800 EUR liegt,<br />

aus dem erzielten Arbeitsentgelt wie folgt zu ermitteln:<br />

0,7673 x 400 + (2 ./. 0,7673) x (AE ./. 400) <br />

306,92 + 1,2327 x (AE ./. 400)<br />

Zur Vereinfachung kann auf folgende Berechnung zurückgegriffen werden:<br />

AE x 1,2327 ./. 186,16 = Bemessungsentgelt<br />

2.2.6.4 Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags:<br />

- Der Arbeitgeber trägt die Beiträge stets nach der Formel<br />

tatsächliches Arbeitsentgelt x ½ Beitragssatz<br />

Lizenzausgabe für: UMB DRECKER <strong>GmbH</strong><br />

Copyright by <strong>DATAKONTEXT</strong>-<strong>FACHVERLAG</strong> <strong>GmbH</strong>, Frechen<br />

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