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Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Teil III Rückgewinnungshilfe zu Gunsten von Verletzten aus Straftaten<br />

und schließlich zum rechtlichen Rahmen und der Bedeutung des Zulassungsverfahrens nach §§<br />

111g, 111h StPO.<br />

Die Benachrichtigung könnte beispielhaft folgendermaßen aufgebaut sein:<br />

„Ermittlungsverfahren gegen… wegen…<br />

hier: Vorläufige Sicherung von Vermögenswerten zugunsten von Tatverletzten nach §§ 111b ff. StPO<br />

Anlagen:<br />

Auflistung der vorläufig sichergestellten Vermögenswerte<br />

Merkblatt „Wichtige verfahrenstechnische Hinweise für Tatverletzte“<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Bei der Staatsanwaltschaft …. ist unter dem vorgenannten Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren gegen<br />

die o.a. Beschuldigten wegen des Verdachts des/der … anhängig.<br />

Dem Verfahren liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:<br />

…<br />

Möglicherweise wurden auch Sie entsprechend geschädigt, weshalb Ihnen zivilrechtliche Schadensersatz-<br />

/Rückzahlungsansprüche zustehen könnten.<br />

Vor diesem Hintergrund hat auf Betreiben der Staatsanwaltschaft …. das Amtsgericht … am … einen Beschlagnahmebeschluss/Dinglichen<br />

Arrest, Aktenzeichen …, gegen den Beschuldigten … /Drittempfänger …<br />

etc. erlassen, in dessen Vollziehung die in der/den Anlage(n) bezeichneten Vermögenswerte vorläufig gesichert<br />

wurden.<br />

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass eine Garantie zu den Angaben das gesicherten Vermögen<br />

bzw. dessen Werthaltigkeit nicht übernommen werden kann, da diese zum Teil lediglich auf den Erklärungen<br />

der Drittschuldner beruhen. Ebenso verhält es sich für die tatsächliche Zugehörigkeit von sichergestellten<br />

Gegenständen, Forderungen und anderen Rechten.<br />

Die anliegende Benachrichtigung dient nach § 111e Abs. 3 StPO dem Zweck, Ihnen und weiteren Tatgeschädigten<br />

die Möglichkeit zu eröffnen, etwaige zivilrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten …<br />

/Drittempfänger … etc. (Schuldner) zu prüfen und ggf. auf die sichergestellten, in der/den Anlage(n) bezeichneten<br />

Vermögenswerte im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung Zugriff zu nehmen.<br />

Zur Vorgehensweise im Einzelnen darf ich auf das beigefügte Hinweisblatt verweisen.<br />

Hochachtungsvoll<br />

…“<br />

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