Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Teil III Rückgewinnungshilfe zu Gunsten von Verletzten aus Straftaten<br />
und schließlich zum rechtlichen Rahmen und der Bedeutung des Zulassungsverfahrens nach §§<br />
111g, 111h StPO.<br />
Die Benachrichtigung könnte beispielhaft folgendermaßen aufgebaut sein:<br />
„Ermittlungsverfahren gegen… wegen…<br />
hier: Vorläufige Sicherung von Vermögenswerten zugunsten von Tatverletzten nach §§ 111b ff. StPO<br />
Anlagen:<br />
Auflistung der vorläufig sichergestellten Vermögenswerte<br />
Merkblatt „Wichtige verfahrenstechnische Hinweise für Tatverletzte“<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Bei der Staatsanwaltschaft …. ist unter dem vorgenannten Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren gegen<br />
die o.a. Beschuldigten wegen des Verdachts des/der … anhängig.<br />
Dem Verfahren liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:<br />
…<br />
Möglicherweise wurden auch Sie entsprechend geschädigt, weshalb Ihnen zivilrechtliche Schadensersatz-<br />
/Rückzahlungsansprüche zustehen könnten.<br />
Vor diesem Hintergrund hat auf Betreiben der Staatsanwaltschaft …. das Amtsgericht … am … einen Beschlagnahmebeschluss/Dinglichen<br />
Arrest, Aktenzeichen …, gegen den Beschuldigten … /Drittempfänger …<br />
etc. erlassen, in dessen Vollziehung die in der/den Anlage(n) bezeichneten Vermögenswerte vorläufig gesichert<br />
wurden.<br />
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass eine Garantie zu den Angaben das gesicherten Vermögen<br />
bzw. dessen Werthaltigkeit nicht übernommen werden kann, da diese zum Teil lediglich auf den Erklärungen<br />
der Drittschuldner beruhen. Ebenso verhält es sich für die tatsächliche Zugehörigkeit von sichergestellten<br />
Gegenständen, Forderungen und anderen Rechten.<br />
Die anliegende Benachrichtigung dient nach § 111e Abs. 3 StPO dem Zweck, Ihnen und weiteren Tatgeschädigten<br />
die Möglichkeit zu eröffnen, etwaige zivilrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten …<br />
/Drittempfänger … etc. (Schuldner) zu prüfen und ggf. auf die sichergestellten, in der/den Anlage(n) bezeichneten<br />
Vermögenswerte im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung Zugriff zu nehmen.<br />
Zur Vorgehensweise im Einzelnen darf ich auf das beigefügte Hinweisblatt verweisen.<br />
Hochachtungsvoll<br />
…“<br />
112