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Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Teil III Rückgewinnungshilfe zu Gunsten von Verletzten aus Straftaten<br />

e. Tenorierung und Urteilsgründe<br />

Auch hier gilt der Grundsatz, dass der Urteilstenor von allem freizuhalten ist, was nicht unmittelbar der<br />

Erfüllung seiner Aufgaben dient 446 . Bei einer Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO gegen nur einen<br />

Teil der Angeklagten oder gegen mehrere Angeklagte in unterschiedlicher Höhe ist es daher geboten,<br />

im Urteilstenor die von der Feststellung betroffenen Angeklagten und – ihnen zugeordnet – den oder<br />

die Vermögenswerte zu bezeichnen, welche gemäß § 111i Abs. 5 StPO dem Auffangrechtserwerb des<br />

Staates unterliegen können 447 .<br />

Eine nähere Bezeichnung des oder der Verletzten und der ihnen zustehenden Ansprüche 448 ist im Urteilstenor<br />

dagegen nicht geboten; auch eine Haftung des oder der Angeklagten als Gesamtschuldner<br />

erfordert nicht die Aufnahme im Urteilstenor. Es genügt vielmehr, dass sich diese (soweit möglich) aus<br />

den Urteilsgründen ergibt 449 .<br />

Fortführung der Lösung Fall 32:<br />

Es könnte daher wie folgt tenoriert werden 450 :<br />

„Es wird festgestellt, dass gegen die Angeklagten A. und B. wegen eines Geldbetrages<br />

in Höhe von 80.000,- Euro lediglich deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, da<br />

Ansprüche Verletzter entgegenstehen“.<br />

II Verlängerung der Sicherungstitel nach § 111i Abs. 3 StPO<br />

§ 111i Abs. 3 StPO<br />

Zuständigkeit:<br />

(Erkennendes) Gericht<br />

Form:<br />

Beschluss<br />

Voraussetzungen:<br />

Verfahrensweise nach<br />

§ 111i Abs. 2 StPO<br />

Rechtsfolgen:<br />

Aufrechterhaltung von (Anteilige) Aufhebung von BS/DA, § 111i Abs. 4 StPO:<br />

BS und DA bis zur Höhe des Erlangten sofern innerhalb der Frist Qualifizierte Mitteilung an Verletzte<br />

bzw. des Werts des Erlangten anderweitige Erfüllung entweder persönlich oder<br />

für drei Jahre eingetreten ist. im Rahmen des § 111e Abs. 4 StPO<br />

- Fristbeginn mit RK des Urteils<br />

- Arrestgrund nicht erf.<br />

- Sichergestellte Verm.werte sollen<br />

bezeichnet werden<br />

446<br />

Nack, Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 111i Rn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage 2011, §<br />

260 Rn. 20.<br />

447<br />

BGH, Urteil vom 28.10.2010, 4 StR 215/10 Rn. 34 – zitiert nach juris -.<br />

448<br />

Vgl. dazu etwa LG Stralsund, Urteil vom 16.06.2008, 22 KLs 51/07.<br />

449<br />

BGH, Urteil vom 28.10.2010, 4 StR 215/10 Rn. 35 – zitiert nach juris -.<br />

450<br />

Vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2010, 4 StR 215/10 Rn. 34 – zitiert nach juris -.<br />

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