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Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Fragen zum Verständnis<br />

TEIL<br />

IV<br />

1a Benennen und erläutern Sie diejenigen insolvenzrechtlichen Bestimmungen, anhand<br />

deren zunächst die Insolvenzfestigkeit staatlicher Sicherungsmaßnahmen nach §§ 111b<br />

ff. StPO zu messen sind.<br />

1b<br />

1c<br />

1d<br />

Haben Beschlagnahme im Sinne des § 111c StPO und Arrestvollzug nach § 111d StPO –<br />

ihre Insolvenzfestigkeit i.e.S. unterstellt – darüber hinaus gleichermaßen im Insolvenzverfahren<br />

Bestand und welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus?<br />

Schildern Sie bitte die besonderen Probleme des Spannungsverhältnisses zwischen im<br />

Wege der Rückgewinnungshilfe ausgebrachten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach<br />

§§ 111b ff. StPO und dem eröffneten Insolvenzverfahren.<br />

In welcher Phase des Insolvenzverfahrens ist über die etwaige Freigabe bereits sichergestellter<br />

Vermögenswerte zu entscheiden und warum?<br />

185

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