Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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Teil I Materielles Recht der Vermögensabschöpfung<br />
4. Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht<br />
Die Bedeutung der Verfalls- und Einziehungsvorschriften im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dürfte<br />
bei abstrakter Betrachtung nicht zu unterschätzen sein, die Bestimmungen spielen jedoch in der<br />
justiziellen Praxis nicht zuletzt infolge ihres nur geringen Bekanntheitsgrades lediglich eine untergeordnete<br />
Rolle.<br />
Frage:<br />
Was ist das Ziel der Gewinnabschöpfung im Strafgesetzbuch und im Ordnungswidrigkeitenrecht?<br />
Im Rahmen der Verhängung eines einheitlichen Geldbetrages bezweckt § 17 Abs. 4 OWiG, den Täter<br />
einer Ordnungswidrigkeit so zu stellen, dass er aus seiner Handlung nicht nur keinen Vorteil für sich<br />
behält, sondern über das Maß der gezogenen Vorteile hinaus eine Einbuße in Form der Geldbuße hinzunehmen<br />
hat 225 .<br />
Über die Geldbuße sind daher auch die aus der Ordnungswidrigkeit gezogenen wirtschaftlichen<br />
Vorteile abzuschöpfen. Ist dies geschehen, verbleibt für die Anordnung<br />
des Verfalls kein Raum (vgl. § 29a Abs. 1 und § 30 Abs. 5 OWiG).<br />
Davon losgelöst kommt den Bestimmungen der §§ 30, 130 OWiG, welche die Verhängung einer Unternehmensgeldbuße<br />
– unter Umständen auch im selbständigen Verfahren (§ 30 Abs. 4 OWiG) – fakultativ<br />
zulassen, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht größere praktische Relevanz zu.<br />
Infolgedessen liegt der Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellung, die sich ansonsten auf die Vermittlung<br />
der Grundstrukturen und der Systematik beschränkt, in diesem Bereich. Somit wird auch auf<br />
die Mehrerlösabführung nach §§ 8, 10 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) nicht näher eingegangen.<br />
Verweis auf die einschlägigen Kommentare, Leitfäden etc., so etwa auf das Handbuch<br />
des LKA NRW zur verfallsorientierten Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder die entsprechenden<br />
Ausführungen von Schmidt 226 .<br />
225 Schmidt, Gewinnabschöpfung im Straf- und Bußgeldverfahren, 2006, 5. Teil Rn. 1242.<br />
226 Schmidt, Gewinnabschöpfung im Straf- und Bußgeldverfahren, 2006, 5. Teil „Gewinnabschöpfung nach dem<br />
OWiG“.<br />
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