26.04.2013 Aufrufe

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil II Verfahrensrecht<br />

IV Pfändungsschutzbestimmungen<br />

Auch die Anwendbarkeit der zivilprozessualen Pfändungsschutzbestimmungen ist in Rechtsprechung<br />

und Literatur bisher eher stiefmütterlich behandelt worden. In den einschlägigen Kommentierungen<br />

finden sich dazu entweder keine oder aber nur allgemein gehaltene Hinweise, dass die zivilrechtlichen<br />

Schutzbestimmungen einzuhalten seien 310 .<br />

Folgende Bestimmungen in der ZPO dürften insoweit neben der Regelung des § 111d Abs. 3 StPO zu<br />

beachten sein, was sich über den Verweis in § 111d Abs. 2 StPO auf § 928 ZPO ergibt 311 :<br />

§ 765a ZPO<br />

Übersicherungsverbot gem. § 803 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. oben)<br />

Verbot der nutzlosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO)<br />

§ 811 ZPO<br />

§§ 850 ff. ZPO insbesondere P-Konto nach § 850k StPO<br />

§§ 54, 55 SGB I<br />

V Beendigung des dinglichen Arrestes<br />

Neben der vorzeitigen Aufhebung des dinglichen Arrestes, bedingt durch den Wegfall der Voraussetzungen<br />

des § 111b Abs. 2 und 3 StPO oder die Unverhältnismäßigkeit des Fortbestandes, bedarf es<br />

der formellen Aufhebung – vorbehaltlich der Verlängerung des Arrestes nach § 111i Abs. 1 und 3 StPO<br />

– auch bei Rechtskraft des Urteils und zwar auch dann, wenn eine Verfalls- oder Einziehungsentscheidung<br />

getroffen wurde 312 .<br />

310 So etwa Lohse, AnwaltKommentar StPO, 2. Auflage 2010, § 111d Rn. 17.<br />

311 Kempf/Schilling, Vermögensabschöpfung, 2007, § 3 Rn. 412.<br />

312 Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage 2011, § 111d Rn. 15.<br />

93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!