26.04.2013 Aufrufe

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil II Verfahrensrecht<br />

6.2.4 Beendigung der Beschlagnahme<br />

Abgesehen vom nachträglichen Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen endet die Beschlagnahme<br />

mit Rechtskraft des Urteils, mit der bei Anordnung des Verfalls der staatliche Rechtserwerb nach § 73e<br />

Abs. 1 StGB eintritt 294 . Sofern das Gericht eine derartige Anordnung nicht trifft, sollte zumindest deklaratorisch<br />

die Maßnahme durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden 295 . Sollte dagegen das Gericht<br />

entgegen der Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren den Verfall oder die Einziehung von Wertersatz<br />

anordnen, so wäre der Beschlagnahmetitel gleichfalls aufzuheben, wenn nicht die Maßnahme durch<br />

eine Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 459g Abs. 2 StPO abgelöst würde 296 .<br />

294 Lohse, AnwaltKommentar StPO, 2. Auflage 2010, § 111c Rn. 6.<br />

295 Nack, Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 111e Rn. 12.<br />

296 Nack, Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 111e Rn. 14.<br />

89

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!