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Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Teil I Materielles Recht der Vermögensabschöpfung<br />

Zusammenfassende Darstellung der Struktur der Vorschriften:<br />

Einziehung und Einziehung des Wertersatzes nach §§ 74 ff. StGB<br />

§ 74 StGB § 74b StGB § 74a StGB § 74c StGB § 75 StGB<br />

§ 74 Abs. 1 Verhältnis- Fall der Drittein- Einziehung des Organmäßigkeit<br />

ziehung Wertersatzes Handeln<br />

Voraussetzungen:<br />

- Vorsätzlich und<br />

(schuldhaft) begangene<br />

Straftat<br />

- Gegenstände als Kann-Vorschriften<br />

producta sceleris o.<br />

instrumenta sceleris<br />

(keine Beziehungsgegenstände)<br />

Abs. 2 Abs. 4 Abs. 3<br />

Nr.1: Täter/Teilnehmer Im Fall des<br />

steht Recht an Gegenstand Verweis über bes. Abs. 2 Nr. 2<br />

zu Vorschrift schuldhaftes<br />

Handeln nicht<br />

Nr.2: Gefährdungstatbestand erforderlich<br />

Rechtsfolge nach<br />

§ 74e StGB<br />

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