Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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Teil V Internationale Vermögensabschöpfung<br />
Teil V Internationale Vermögensabschöpfung 533<br />
Die Notwendigkeit effektiver bi- und multilateraler Strafverfolgung sowie (verdeckter) Finanzermittlungen<br />
und Vermögensabschöpfung liegt im Besonderen im Bereich der international organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität,<br />
da deren Hauptmotiv im Erzielen von wirtschaftlichem Gewinn liegt 534 .<br />
Das bei der Staatsanwaltschaft Bochum geführte und im Zusammenhang mit weltweit manipulierten<br />
(Fußball-)Wetten stehende Ermittlungsverfahren u.a. gegen Ante Sapina hat genau dies bestätigt.<br />
Sowohl Wetteinsätze als auch mutmaßlich inkriminierte Wetterlöse sind über zahlreiche Banken im<br />
europäischen und asiatischen Raum transferiert worden; das Vermögen der Beschuldigten war dementsprechend<br />
weltweit angelegt und verteilt, so dass rein nationale Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung<br />
eindeutig zu kurz gegriffen hätten.<br />
Bei dergestalt komplexen Verfahren sehen sich die Strafverfolgungsbehörden mit einer Vielzahl von<br />
Schwierigkeiten konfrontiert, die zum einen in taktischen Fragestellungen liegen und zum anderen in<br />
unterschiedlichen Rechts- und Rechtshilfesystemen und damit einhergehend divergierenden Begrifflichkeiten<br />
begründet sind.<br />
Frage:<br />
Über welchen Maßnahmenkatalog sollte der europäische Rechtshilfeverkehr insbesondere<br />
bei der internationalen Vermögensabschöpfung verbessert werden?<br />
Vor diesem Hintergrund verfolgen die europäischen Gremien insbesondere seit der Sondertagung des<br />
Europäischen Rates im finnischen Tampere das Ziel, den europäischen Rechtshilfeverkehr über bestimmte<br />
einheitliche Standards zu verbessern 535 . Dazu zählen<br />
der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen<br />
der Grundsatz der gegenseitigen Verfügbarkeit (von Informationen).<br />
Diese Begrifflichkeiten sind allerdings irreführend. Sie bedeuten nicht, dass beispielsweise bei einem in<br />
Deutschland eingehenden Rechtshilfeersuchen um Vollstreckung einer ausländischen Verfallsentscheidung<br />
im Rahmen der Exequaturentscheidung das Anerkenntnis ohne jede Prüfung in einen deutschen<br />
Titel umgesetzt und anschließend vollzogen würde. Vielmehr entfällt in bestimmten Bereichen lediglich<br />
das Erfordernis der Beiderseitigkeit der Strafbarkeit als historisch gewachsene Ausprägung des Gegenseitigkeitsprinzips<br />
536 .<br />
Grundsätzlich hängen im herkömmlichen Rechtshilfeverkehr insbesondere Auslieferung<br />
(vgl. § 3 Abs. 1 IRG) und Vollstreckungshilfe (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 3 IRG) davon ab, dass<br />
die Tat nach dem Recht beider Staaten strafbar und aktuell noch verfolgbar ist 537 . Hierfür<br />
genügt es, wenn die Tat „bei sinngemäßer Umstellung“ des Sachverhalts den Anforderungen<br />
des Rechts des ersuchten Staats entspricht 538 .<br />
533<br />
Die nachfolgende Darstellung ist angelehnt an einen Vortrag zum Thema „Internationale Vermögensabschöpfung“,<br />
den der Verfasser im Rahmen der einmal im Jahr stattfindenden gemeinsamen Herbsttagung von Polizei<br />
und Justiz „Finanzermittlungen – Neuerungen, Polizei und Justiz“ am 16. November 2011 in der <strong>Justizakademie</strong><br />
NRW in Recklinghausen gehalten hat.<br />
534<br />
Vgl. Hackner/Lagodny/Schomburg/Wolf, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2003, Rn. 238 ff.<br />
535<br />
Vgl. hierzu auch Hackner, Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5.<br />
Auflage 2011, HT Einführung Rn. 53-57.<br />
536<br />
Hackner/Lagodny/Schomburg/Wolf, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2003, Rn. 25.<br />
537<br />
Hackner/Lagodny/Schomburg/Wolf, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2003, Rn. 25.<br />
538<br />
Hackner/Lagodny/Schomburg/Wolf, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2003, Rn. 26; Schomburg/Hackner,<br />
Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2011,<br />
§ 49 IRG Rn. 8 ff.<br />
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