Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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Teil IV Spannungsverhältnis zwischen Sicherungsmaßnahmen und eröffnetem Insolvenzverfahren<br />
Teil IV Spannungsverhältnis zwischen Sicherungsmaßnahmen<br />
nach §§ 111b ff. StPO und eröffnetem<br />
Insolvenzverfahren<br />
Die Thematik des Spannungsverhältnisses zwischen Sicherungsmaßnahmen nach §§ 111b ff. StPO<br />
und eröffnetem Insolvenzverfahren ist in der Praxis von großer Bedeutung, nicht zuletzt auch angezeigt<br />
durch die zunehmende Zahl von diesbezüglichen Gerichtsentscheidungen und Publikationen.<br />
Sehr häufig folgen nämlich auf in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgebrachten Sicherungsmaßnahmen<br />
(Fremd-)Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des<br />
Arrestbetroffenen, insbesondere dann, wenn das (nahezu) gesamte Vermögen arretiert wurde 472 .<br />
Insoweit sind zwei Ebenen zu unterscheiden.<br />
Zum einen geht es um die Frage nach der insolvenzrechtlichen Behandlung von Ansprüchen des<br />
Staates auf Verfall (von Wertersatz).<br />
Zum anderen ist das Verhältnis zwischen dem eröffneten (Privat-)Insolvenzverfahren, das von<br />
dem Grundsatz der Gläubigergleichheit („par conditio creditorum“) getragen ist, und ausgebrachten<br />
Sicherungsmaßnahmen nach §§ 111b ff. StPO im Wege der Vollziehung von Beschlagnahmeanordnungen<br />
oder dinglichen Arresten zu klären. Bei Letzteren ist weiter danach zu differenzieren,<br />
ob diese zur vorläufigen Absicherung originär staatlicher Ansprüche gem. §§ 73 ff., 74 ff.<br />
StGB oder aber anlässlich von Rückgewinnungshilfe (§§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; 111b Abs. 5<br />
StPO) ausgebracht wurden.<br />
Gerade der zuletzt genannte Themenkreis wirft insbesondere seit der Einführung des § 111i StPO<br />
(n.F.) zum 01.01.2007 vielfältige Fragen auf, welche teilweise noch der ober- und höchstrichterlichen<br />
Klärung bedürfen 473 .<br />
Einen Schritt zurückgehend mag die Beantwortung dieser Fragen aber auch Einfluss haben auf die<br />
nach § 111b StPO und nach § 111i Abs. 2 StPO vorzunehmenden Ermessensentscheidungen, ob überhaupt<br />
Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen resp. Feststellungen nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffen<br />
sind 474 .<br />
Die nachfolgenden Ausführungen sollen daher einen ersten Überblick geben, sowohl im Hinblick auf<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Insolvenzverfahrens und die in diesem Sachzusammenhang<br />
besonders relevanten Vorschriften als auch in Bezug auf verfahrenstypische Kollisionsfälle, die u.U. zur<br />
Aufhebung ausgebrachter Pfändungen zwingen.<br />
472 Hees, ZIP 2004, 298 (299); von Gleichenstein, ZIP 2008, 1151 (1152).<br />
473 Vgl. hierzu auch Markgraf, Der Grundsatz der par conditio creditorum im Spannungsverhältnis zu der strafpro-<br />
zessualen Vermögensabschöpfung (Diss.), 2008.<br />
474 Hierzu Greier, ZInsO 2007, 953 ff.<br />
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