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Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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Teil I Materielles Recht der Vermögensabschöpfung<br />

II Rechtsfolge<br />

Beim Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ist der Verfall zwingend<br />

anzuordnen.<br />

Mit Rechtskraft der Entscheidung geht das Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht auf den<br />

Staat über, wenn es dem von der Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit zusteht (§ 73e Abs. 1 Satz 1<br />

StGB). Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB).<br />

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