Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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Teil V Internationale Vermögensabschöpfung<br />
14. Institutionelle Unterstützung<br />
Im Bereich der internationalen Vermögensabschöpfung ist institutionelle Unterstützung fast „überlebensnotwendig“.<br />
Dabei geht es nicht nur darum, Informationen zu den diesbezüglichen Rechtssystemen oder dem Ratifizierungsstand<br />
der maßgeblichen internationalen Übereinkommen der ausländischen Staaten zu erhalten,<br />
sondern darüber hinaus um die Durchführung von Finanzermittlungen und vorläufigen Sicherungsmaßnahmen<br />
auf der Basis von belastbaren Auslandskontakten und justiziellen Arbeitsplattformen<br />
wie etwa Eurojust oder einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe i.S.d. §§ 61b, 93 IRG.<br />
Der Rahmen würde gesprengt, die einzelnen Institutionen und ihre Aufgabenbereiche im Einzelnen<br />
darstellen zu wollen.<br />
Daher beschränken sich die folgenden Ausführungen auf die Aufzählung der wichtigsten nationalen<br />
sowie internationalen Einrichtungen:<br />
Bundesamt für Justiz, Referat III 1:<br />
Auslieferung; Vollstreckungs- und Rechtshilfe in Strafsachen; nationale Stelle des Europäischen<br />
Justiziellen Netzwerks (EJN); Sitz des nationalen Asset Recovery Office (ARO)<br />
Bundeskriminalamt (BKA), SO 32 und SO 35:<br />
Sitz der nationalen Financial Intelligent Unit (FIU) und Sitz des nationalen Asset Recovery Office<br />
(ARO); Verbindungsbeamte des BKA im (europäischen) Ausland<br />
Landeskriminalämter<br />
Eurojust<br />
Europol<br />
OLAF<br />
Ausländische ARO’s und FIU’s<br />
Ausländische EJN-Einheiten<br />
CARIN (Camden Asset Recovery Interagency-Network)<br />
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