26.04.2013 Aufrufe

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

Arbeitshilfe - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fragen zum Verständnis<br />

4e Warum sind nach der Verlängerung des Sicherungstitels weitere Sicherungsmaßnahmen<br />

nur noch bis zur Rechtskraft des Urteils zulässig, selbst wenn etwa der Arrest noch nicht<br />

erschöpfend vollzogen werden konnte?<br />

4f<br />

4g<br />

4h<br />

Wie kann im Rahmen des Verfahrens nach § 111i StPO weiter vorgegangen werden,<br />

wenn zuvor das Gericht (Teil-)Einstellungen nach § 154 Abs. 2 StPO vorgenommen hat?<br />

Was bedeutet „Verfügung des Verletzten“ im Sinne des § 111i Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 und<br />

Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StPO?<br />

Kann der Teil des nach § 111i Abs. 2 StPO festgestellten Anspruchs, der über den Verwertungserlös<br />

noch keine Befriedigung erfahren hat, nach Beendigung des Verfahrens<br />

weiter vollstreckt werden?<br />

184

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!