B E R I C H T
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Wesentliche Empfehlungen der BLKR<br />
Die Empfehlungen sind im Bericht der Expertenkommission in einem gesonderten<br />
Kapitel zusammengefasst. 72 Sie sind in Teilen mit den Empfehlungen<br />
des PUA NSU kongruent.<br />
Die für die Polizei und den Verfassungsschutz relevanten Empfehlungen<br />
sind in der Anlage aufgeführt.<br />
Zwischenergebnis<br />
In die bundesweiten Erhebungen der BLKR sind auch die Erfahrungen, Verfahrensweisen<br />
und Rechtsgrundlagen aus Baden-Württemberg eingeflossen.<br />
Die hieraus abgeleiteten Empfehlungen der Expertenkommission sind nachvollziehbar<br />
und zu begrüßen. Die IMK hatte im Mai 2013 die ihr nachgeordneten<br />
Arbeitskreise II und IV beauftragt, Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten<br />
und im Dezember 2013 festgestellt, dass einige Empfehlungen der Expertenkommission<br />
bereits umgesetzt worden sind oder entsprechende Umsetzungsschritte<br />
eingeleitet wurden. Hierbei verwies die IMK insbesondere auf<br />
die Errichtung des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“,<br />
die Fortschreibung des „Leitfadens für die Zusammenarbeit zwischen<br />
Polizei und Verfassungsschutz“ sowie die im Rahmen der von der IMK geforderten<br />
Neuausrichtung des Verfassungsschutzes erstellten Berichte.<br />
Bund und Länder sowie die der IMK nachgeordneten Arbeitskreise sind aufgefordert,<br />
die Umsetzungsvorschläge und Prüfaufträge unter Berücksichtigung<br />
der Handlungsempfehlungen des PUA NSU aufzugreifen und der IMK zur<br />
Herbstsitzung 2014 zu berichten. Die Arbeitskreise II und IV wurden beauftragt,<br />
konkrete Umsetzungsvorschläge für die Harmonisierung von Übermittlungsvorschriften<br />
zu entwickeln und der IMK ebenfalls zur Herbstsitzung 2014<br />
zu berichten.<br />
72 vgl. Bericht der Expertenkommission, S. 351 ff.<br />
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