B E R I C H T
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VII. SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />
1. Übersicht zu den Empfehlungen des PUA NSU und der BLKR<br />
Die einzelnen Fraktionen im PUA NSU haben sich in der gemeinsamen Bewertung<br />
der Sachverhaltsfeststellung auf 47 Schlussfolgerungen geeinigt. 85<br />
Diese richten sich an die Polizei, die Justiz und den Verfassungsschutz. Die<br />
Empfehlungen der BLKR sind in deren Bericht im Schlusskapitel zusammengefasst<br />
und richten sich ebenfalls an Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. 86<br />
Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.<br />
2. Maßnahmen in Baden-Württemberg<br />
Die aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes vorliegenden Empfehlungen<br />
werden durch das Innenministerium Baden-Württemberg und seine nachgeordneten<br />
Behörden auf Handlungserfordernisse geprüft. In Baden-Württemberg<br />
sind die Empfehlungen bereits umgesetzt oder befinden sich in der abschließenden<br />
Bewertung oder Umsetzung.<br />
Ein Teil der Empfehlungen muss zwingend im nationalen Verbund der Sicherheitsbehörden<br />
bundesweit geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.<br />
Baden-Württemberg bringt sich in den entsprechenden Arbeitsgruppen ein.<br />
Nachfolgend werden die im Gesamtzusammenhang aktuell oder bereits unabhängig<br />
von den Empfehlungen des PUA NSU oder der BLKR umgesetzten<br />
beziehungsweise aktuell vorgesehenen Maßnahmen in komprimierter Form<br />
dargestellt.<br />
85 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 861 ff.<br />
86 vgl. Bericht der Expertenkommission, S. 351 ff sowie die Anlage<br />
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