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B E R I C H T

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VII. SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

1. Übersicht zu den Empfehlungen des PUA NSU und der BLKR<br />

Die einzelnen Fraktionen im PUA NSU haben sich in der gemeinsamen Bewertung<br />

der Sachverhaltsfeststellung auf 47 Schlussfolgerungen geeinigt. 85<br />

Diese richten sich an die Polizei, die Justiz und den Verfassungsschutz. Die<br />

Empfehlungen der BLKR sind in deren Bericht im Schlusskapitel zusammengefasst<br />

und richten sich ebenfalls an Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. 86<br />

Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.<br />

2. Maßnahmen in Baden-Württemberg<br />

Die aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes vorliegenden Empfehlungen<br />

werden durch das Innenministerium Baden-Württemberg und seine nachgeordneten<br />

Behörden auf Handlungserfordernisse geprüft. In Baden-Württemberg<br />

sind die Empfehlungen bereits umgesetzt oder befinden sich in der abschließenden<br />

Bewertung oder Umsetzung.<br />

Ein Teil der Empfehlungen muss zwingend im nationalen Verbund der Sicherheitsbehörden<br />

bundesweit geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.<br />

Baden-Württemberg bringt sich in den entsprechenden Arbeitsgruppen ein.<br />

Nachfolgend werden die im Gesamtzusammenhang aktuell oder bereits unabhängig<br />

von den Empfehlungen des PUA NSU oder der BLKR umgesetzten<br />

beziehungsweise aktuell vorgesehenen Maßnahmen in komprimierter Form<br />

dargestellt.<br />

85 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 861 ff.<br />

86 vgl. Bericht der Expertenkommission, S. 351 ff sowie die Anlage<br />

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