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B E R I C H T

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ung der Person P. wurde dieser befragt. Durch die Ermittlungen ergaben<br />

sich keinerlei Hinweise, dass es sich bei der weiblichen Übernachtungsperson<br />

um ZSCHÄPE gehandelt haben könnte.<br />

Er m i t t l u n g s k o m p l ex K u K l u x K l an<br />

• Durch die Opferumfeldermittlungen des RegEA BW wurde bekannt,<br />

dass zwei Polizeibeamte Mitglieder in der durch A. S. geführten KKK-<br />

Gruppierung „European White Knights of the Ku-Klux-Klan (EWK KKK)“<br />

waren. Die Thematik wurde bereits 2012 erneut durch das Innenministerium<br />

Baden-Württemberg aufgearbeitet und im Bericht „Kontakte von<br />

zwei baden-württembergischen Polizeibeamten zum European White<br />

Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK) - Mögliche rechtsextremistische<br />

Aktivitäten innerhalb der Polizei Baden-Württemberg“ dargestellt. 2<br />

• Durch die erneuten umfassenden Ermittlungen beziehungsweise nochmaligen<br />

Überprüfungen der EG Umfeld im Komplex Ku-Klux-Klan wurden<br />

zudem Aktivitäten der Klan Gruppierung „International Knights of<br />

the KKK“ mit Sitz im Raum Stuttgart/Heilbronn im Zeitraum von 1992<br />

bis mindestens 2007 bekannt. Darüber hinaus wurde die Gruppierung<br />

„United Northern and Southern Knights of the Ku-Klux-Klan“ (UNSK-<br />

KKK) im Internet festgestellt, deren Anführer, D. B. in Schwäbisch Hall<br />

wohnhaft ist. Tatsächliche Anhaltspunkte für Strukturen des Klans in<br />

Baden-Württemberg oder weitere Mitglieder des UNSK-KKK in Baden-<br />

Württemberg liegen außerhalb dessen derzeit nicht vor. Die Aktivität<br />

des UNSK-KKK beschränkt sich auf strafrechtlich nicht relevante Kommunikation<br />

im Internet.<br />

• Die Ermittlungen im Komplex KKK/Schwäbisch Hall führten zu dem Ergebnis,<br />

dass ein Bezug von KKK-Strukturen in Baden-Württemberg<br />

zum NSU oder dessen Umfeld nicht nachgewiesen werden konnte. Die<br />

Begehung strafbarer Handlungen im Namen einzelner Klans wurde<br />

durch die Ermittlungen nicht bekannt.<br />

2 vgl. Bericht vom 20. August 2012 unter http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/289930.htmlreferer=81115&template=min_meldung_html&_min=_im.<br />

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