B E R I C H T
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Gleichwohl hat das LfV BW die nachfolgend dargestellten Maßnahmen umgesetzt,<br />
um künftig eine sachlich und rechtlich angemessene Reaktion auf festgestellte<br />
Dienstpflichtverletzungen und auf Verdachtsmomente für die Begehung<br />
einer Straftat sicherzustellen. Zudem wurden präventive Maßnahmen<br />
ergriffen, um Bezüge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu extremistischen<br />
Organisationen auch künftig sicher auszuschließen.<br />
Es wurden - über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den betroffenen<br />
Beamten hinaus - insbesondere folgende konkrete Maßnahmen ergriffen:<br />
• Um mutmaßliche Straftaten und Dienstpflichtverletzungen zu erkennen und<br />
darauf zu reagieren, hat das LfV BW zwischenzeitlich die Dienstanweisung<br />
zur Verarbeitung von sicherheitserheblichen Informationen über Bedienstete<br />
des LfV BW vom 4. Februar 2013 (DA sicherheitsempfindliche Informationen)<br />
mit Zustimmung des Innenministeriums in Kraft gesetzt. Mit dieser<br />
Dienstanweisung wird sichergestellt, dass innerhalb des LfV BW eine einheitliche<br />
Verarbeitung von Informationen stattfindet, die sicherheitserhebliche<br />
Erkenntnisse über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV BW enthalten<br />
oder aus denen sich der Verdacht einer Straftat oder eines Dienstvergehens<br />
ergibt.<br />
• Die Dienstanweisung enthält als Lehre aus dem Sicherheitsvorkommnis im<br />
Jahr 2002 unter anderem eine Regelung für die Fälle, in denen bei dem<br />
Verdacht auf Begehung einer Straftat eine Strafverfolgung aus Gründen<br />
des Geheimschutzes wegen übergeordneter öffentlicher Interessen oder<br />
wegen fehlender Ermächtigung zunächst nicht in Betracht kommt. Nach<br />
Ziffer 8 der DA sicherheitsempfindliche Informationen ist in diesen Fällen<br />
künftig mindestens jährlich und insbesondere vor einer Verfolgungsverjährung<br />
zu prüfen, ob die Gründe weiterhin bestehen.<br />
• Bei den durch das Personalreferat des LfV BW durchgeführten Bewerbungsauswahlverfahren<br />
wird anhand eines Fragebogens bereits im Bewerbungsgespräch<br />
die Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung<br />
abgeprüft. Durch die nachfolgende Sicherheitsüberprüfung bei allen<br />
neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LfV BW ist si-<br />
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