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B E R I C H T

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Gleichwohl hat das LfV BW die nachfolgend dargestellten Maßnahmen umgesetzt,<br />

um künftig eine sachlich und rechtlich angemessene Reaktion auf festgestellte<br />

Dienstpflichtverletzungen und auf Verdachtsmomente für die Begehung<br />

einer Straftat sicherzustellen. Zudem wurden präventive Maßnahmen<br />

ergriffen, um Bezüge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu extremistischen<br />

Organisationen auch künftig sicher auszuschließen.<br />

Es wurden - über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den betroffenen<br />

Beamten hinaus - insbesondere folgende konkrete Maßnahmen ergriffen:<br />

• Um mutmaßliche Straftaten und Dienstpflichtverletzungen zu erkennen und<br />

darauf zu reagieren, hat das LfV BW zwischenzeitlich die Dienstanweisung<br />

zur Verarbeitung von sicherheitserheblichen Informationen über Bedienstete<br />

des LfV BW vom 4. Februar 2013 (DA sicherheitsempfindliche Informationen)<br />

mit Zustimmung des Innenministeriums in Kraft gesetzt. Mit dieser<br />

Dienstanweisung wird sichergestellt, dass innerhalb des LfV BW eine einheitliche<br />

Verarbeitung von Informationen stattfindet, die sicherheitserhebliche<br />

Erkenntnisse über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV BW enthalten<br />

oder aus denen sich der Verdacht einer Straftat oder eines Dienstvergehens<br />

ergibt.<br />

• Die Dienstanweisung enthält als Lehre aus dem Sicherheitsvorkommnis im<br />

Jahr 2002 unter anderem eine Regelung für die Fälle, in denen bei dem<br />

Verdacht auf Begehung einer Straftat eine Strafverfolgung aus Gründen<br />

des Geheimschutzes wegen übergeordneter öffentlicher Interessen oder<br />

wegen fehlender Ermächtigung zunächst nicht in Betracht kommt. Nach<br />

Ziffer 8 der DA sicherheitsempfindliche Informationen ist in diesen Fällen<br />

künftig mindestens jährlich und insbesondere vor einer Verfolgungsverjährung<br />

zu prüfen, ob die Gründe weiterhin bestehen.<br />

• Bei den durch das Personalreferat des LfV BW durchgeführten Bewerbungsauswahlverfahren<br />

wird anhand eines Fragebogens bereits im Bewerbungsgespräch<br />

die Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung<br />

abgeprüft. Durch die nachfolgende Sicherheitsüberprüfung bei allen<br />

neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LfV BW ist si-<br />

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