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B E R I C H T

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chergestellt, dass keine Bezüge zu extremistischen Gruppierungen bestehen.<br />

• Der Bereich des personellen Geheimschutzes wurde personell verstärkt,<br />

um die nach § 18 Abs. 2 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes vorgesehene<br />

Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung bei Bediensteten des<br />

LfV BW konsequenter durchführen zu können.<br />

A. S. als Vertrauensperson des LfV BW<br />

Zur Frage einer möglichen Tätigkeit von A. S. als Vertrauensperson des LfV<br />

BW wurden verschiedentlich Spekulationen - auch in der Presse - geäußert.<br />

Dazu ist anzumerken, dass sich das LfV BW grundsätzlich nicht zu operativen<br />

Angelegenheiten äußert. A. S. bestreitet bis zum heutigen Tage eine Tätigkeit<br />

als Vertrauensperson für das LfV BW (so auch gegenüber dem PUA NSU 78 ).<br />

„Honigtopfthese“ zu EWK KKK<br />

Von Mitgliedern des PUA NSU 79 und auch der Presse (z. B. Stuttgarter Zeitung<br />

vom 27. Mai 2013) wurde vereinzelt die Frage aufgeworfen, „ob der EWK<br />

KKK in Schwäbisch Hall in Wahrheit ein „Honigtopf“ gewesen ist, als Köder<br />

aufgestellt von baden-württembergischen Sicherheitsstrategen, um näher an<br />

die rechte Szene heranzukommen“. Dabei handelt es sich jedoch um reine<br />

Mutmaßungen. Belege für diesen Vorwurf wurden nicht genannt.<br />

Die damals zuständige Referatsleiterin im LfV BW Neumann hat bei ihrer<br />

Vernehmung im PUA NSU am 18. April 2013 auf diese Frage geantwortet,<br />

dass diese Vermutung nicht zutreffe.<br />

Der EWK KKK löste sich im Übrigen nach einer konzertierten Anspracheaktion<br />

mehrerer Verfassungsschutzämter bei Klanmitgliedern im August 2002<br />

nach und nach auf. Der Sinn und Zweck dieser Aktion würde sich nicht erschließen,<br />

wenn der EWK KKK als „Testballon“ der Verfassungsschutzbehörden<br />

gedacht gewesen sein sollte.<br />

78 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 1049.<br />

79 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 180.<br />

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