B E R I C H T
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chergestellt, dass keine Bezüge zu extremistischen Gruppierungen bestehen.<br />
• Der Bereich des personellen Geheimschutzes wurde personell verstärkt,<br />
um die nach § 18 Abs. 2 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes vorgesehene<br />
Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung bei Bediensteten des<br />
LfV BW konsequenter durchführen zu können.<br />
A. S. als Vertrauensperson des LfV BW<br />
Zur Frage einer möglichen Tätigkeit von A. S. als Vertrauensperson des LfV<br />
BW wurden verschiedentlich Spekulationen - auch in der Presse - geäußert.<br />
Dazu ist anzumerken, dass sich das LfV BW grundsätzlich nicht zu operativen<br />
Angelegenheiten äußert. A. S. bestreitet bis zum heutigen Tage eine Tätigkeit<br />
als Vertrauensperson für das LfV BW (so auch gegenüber dem PUA NSU 78 ).<br />
„Honigtopfthese“ zu EWK KKK<br />
Von Mitgliedern des PUA NSU 79 und auch der Presse (z. B. Stuttgarter Zeitung<br />
vom 27. Mai 2013) wurde vereinzelt die Frage aufgeworfen, „ob der EWK<br />
KKK in Schwäbisch Hall in Wahrheit ein „Honigtopf“ gewesen ist, als Köder<br />
aufgestellt von baden-württembergischen Sicherheitsstrategen, um näher an<br />
die rechte Szene heranzukommen“. Dabei handelt es sich jedoch um reine<br />
Mutmaßungen. Belege für diesen Vorwurf wurden nicht genannt.<br />
Die damals zuständige Referatsleiterin im LfV BW Neumann hat bei ihrer<br />
Vernehmung im PUA NSU am 18. April 2013 auf diese Frage geantwortet,<br />
dass diese Vermutung nicht zutreffe.<br />
Der EWK KKK löste sich im Übrigen nach einer konzertierten Anspracheaktion<br />
mehrerer Verfassungsschutzämter bei Klanmitgliedern im August 2002<br />
nach und nach auf. Der Sinn und Zweck dieser Aktion würde sich nicht erschließen,<br />
wenn der EWK KKK als „Testballon“ der Verfassungsschutzbehörden<br />
gedacht gewesen sein sollte.<br />
78 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 1049.<br />
79 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 180.<br />
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