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B E R I C H T

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Er m i t t l u n g s k o m p l ex St u t t g ar t<br />

• Aufgrund der Auswertung von Meldezetteln ist davon auszugehen, dass<br />

BÖHNHARDT und MUNDLOS im Juni 2003 auf dem Campingplatz am<br />

Cannstatter Wasen übernachtet haben.<br />

• Hierzu korrespondierend konnte im Brandschutt in der Zwickauer Wohnung<br />

des Trios ein Foto festgestellt werden, das BÖHNHARDT im Juni<br />

2003 in der Nordbahnhofstraße in Stuttgart zeigt. Der Bereich „Nordbahnhofstraße“<br />

entspricht aufgrund der Vielzahl von überwiegend türkischen<br />

und griechischen Geschäften den mutmaßlichen Tatort-Kriterien<br />

des Trios. Konkrete Tatvorbereitungen konnten darüber hinaus nicht<br />

belegt werden.<br />

• Der Komplex Stuttgart ist nach derzeitiger Sachlage als abgeschlossen<br />

zu bewerten. Aus den überprüften Sachverhalten ergaben sich keine<br />

weiteren Anhaltspunkte für Folgeermittlungen der EG Umfeld.<br />

Er m i t t l u n g s k o m p l ex Hei l b r o n n<br />

Hinweise eines ehemaligen Mitarbeiters des LfV BW<br />

• Der Zeuge G. S., ehemals Angehöriger des LfV BW, gab an, ein Informant<br />

habe ihm 2003 den Hinweis gegeben, dass sich MUNDLOS im<br />

selben Jahr in Heilbronn aufgehalten habe. Bei dem Hinweisgeber<br />

handelt es sich um T. O. Die von S. vorgebrachten Informationen wurden<br />

vom LfV BW nicht bestätigt. Der Hinweis deckt sich Informationen<br />

des LfV BW zufolge nicht mit Tatsachen und wurde mit diesem Sachstand<br />

an das BKA abgegeben.<br />

• S. gab darüber hinaus im September 2013 den Hinweis, dass es sich<br />

bei einem im Zusammenhang mit dem Mordfall in Heilbronn durch verschiedene<br />

Medien veröffentlichten Phantombild um den von ihm persönlich<br />

getroffenen „Hinweisgeber Staufenberg“ (T. O.) handeln könne.<br />

Eine interne Überprüfung durch das LfV BW ergab, dass keine Ähnlichkeit<br />

zwischen dem Phantombild und dem T. O. festgestellt werden<br />

konnte. Diesem Ergebnis schließt sich das LKA BW an.<br />

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