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B E R I C H T

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ner Organisation namens NSS vor. Die Zeugenaussage wurde auch im Bericht<br />

des PUA NSU dargestellt. 39<br />

Durch die EG Umfeld war beabsichtigt, den Zeugen nochmals zu den Hintergründen<br />

der von ihm benannten "Neoschutzstaffel" (NSS) zu befragen. Zu<br />

einer solchen Befragung kam es nicht, da sich der Zeuge am 16. September<br />

2013 in Stuttgart-Bad Cannstatt das Leben nahm.<br />

Nach dem Suizid wurden verschiedene Personen aus dessen sozialem Nahbereich<br />

zu möglichen Hintergründen des Suizides sowie der Existenz einer<br />

„Neoschutzstaffel“ (NSS) befragt. Nach den Ermittlungen der EG Umfeld und<br />

den Ermittlungen des für das Todesermittlungsverfahren zuständigen Polizeipräsidiums<br />

Stuttgart bestehen keine Zweifel, dass es sich um einen Suizid<br />

des jungen Mannes gehandelt hat, es konnten keine Anhaltspunkte für ein<br />

Fremdverschulden gewonnen werden. Es bestehen keine weitergehenden<br />

Anhaltspunkte zur tatsächlichen Existenz der Organisation „Neoschutzstaffel“<br />

(NSS). Über etwaige ergänzende strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen<br />

hat der GBA zu entscheiden.<br />

b. Hinweisgeber G.<br />

G. ist der Polizei seit Jahren als Hinweisgeber in den unterschiedlichsten<br />

Kriminalitätsbereichen bekannt. Die weit überwiegende Zahl seiner Hinweise<br />

ließ sich nicht erhärten beziehungsweise erwies sich als haltlos. G. wird seitens<br />

sämtlicher Behörden (LKA BW, LfV BW, BKA) als unzuverlässig und unglaubwürdig<br />

eingeschätzt, da sich seine Hinweise beziehungsweise Behauptungen<br />

nach aufwändigen Ermittlungen in der Vergangenheit zumindest zum<br />

großen Teil nicht bestätigt haben beziehungsweise ihre Grundlage in allgemein<br />

zugänglichen Quellen lag, die dann von G. entsprechend „angereichert“<br />

wurden.<br />

Seit März 2013 gingen nahezu 100 E-Mails von G. und seiner Lebensgefährtin<br />

zum NSU-Komplex ein. Die Verfasser der E-Mails befinden sich im Besitz<br />

des öffentlich zugänglichen Berichts des PUA NSU und offenbar zumindest<br />

39 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 464.<br />

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