B E R I C H T
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Nachdem eine Aufarbeitung der diesbezüglichen Akten erfolgt war, unterrichtete<br />
das LfV BW das Innenministerium im August 2012 über den Personalfall<br />
im Kontext EWK KKK. Nach entsprechender Prüfung durch das Innenministerium<br />
wurde das LfV BW mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 gebeten, ein Disziplinarverfahren<br />
einzuleiten.<br />
Das Disziplinarverfahren wurde mit Verfügung vom 17. Oktober 2012 eingeleitet.<br />
Danach erhielt der Beamte Gelegenheit zur Äußerung und es wurden<br />
mehrere Zeugen zu dem Sachverhalt vernommen. Mit Schreiben vom 26. Juni<br />
2013 erfolgte die Anhörung des Beamten. Mit Disziplinarverfügung vom 2. Oktober<br />
2013 wurde gegenüber dem Beamten die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis<br />
angeordnet. Gestützt wurde die Entscheidung auf den genannten<br />
Sachverhalt des Geheimnisverrats sowie weitere Vorkommnisse beim Regierungspräsidium<br />
Stuttgart.<br />
Der Beamte hat gegen die Verfügung Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart<br />
erhoben. Das LfV BW hat zwischenzeitlich eine Klageerwiderung abgegeben<br />
und die Akten zu dem Verfahren an das Gericht übersandt. Der Rechtsstreit<br />
ist derzeit noch anhängig.<br />
Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Sachverhalt wird auf den mit Datum<br />
vom 24. Oktober 2012 vom Innenministerium vorgelegten - offen zugänglichen<br />
- Bericht „Sicherheitsproblem 2002 beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />
Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem European White<br />
Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK)“ verwiesen.<br />
Bewertung<br />
Im LfV BW wurden seinerzeit intensive Überlegungen angestellt, welche Konsequenzen<br />
aus dem Verdacht des Geheimnisverrats zu ziehen sind. In die<br />
durchgeführte Abwägung wurde das gewichtige Interesse einer straf- bzw.<br />
disziplinarrechtlichen Ahndung des Verdachts eines schwerwiegenden Geheimnisverrats<br />
einbezogen. Dem standen auf der anderen Seite gewichtige<br />
Sicherheitsinteressen gegenüber. Die Entscheidung zugunsten der Sicherheitsinteressen<br />
ist auch aus heutiger Sicht nachvollziehbar und vertretbar.<br />
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