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B E R I C H T

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• Als „mögliche Ermittlungspannen“ untersuchte der PUA NSU im Wesentlichen<br />

nachfolgende Sachverhalte: 55<br />

BLUTIGE TASCHENTÜCHER<br />

Zwei Tage nach der Tat wurden im weiteren Umfeld des Tatortes u. a. Taschentücher<br />

mit Blutantragungen sichergestellt. Eine molekulargenetische<br />

Untersuchung der Asservate erfolgte nach Auffassung des PUA NSU zu spät.<br />

Hierzu ist festzuhalten, dass die Prüfung, Durchführung und Priorisierung einzelner<br />

Ermittlungsmaßnahmen der sachleitenden Staatsanwaltschaft und der<br />

ermittelnden Soko obliegt und anhand von Tat-/Täterhypothesen durchgeführt<br />

wird. Eine zeitgleiche Durchführung aller denkbaren Ermittlungsmaßnahmen<br />

ist weder möglich noch verhältnismäßig.<br />

In Bezug auf die dargestellten „blutigen Taschentücher“ führte der ehemalige<br />

Leiter der Soko bereits bei seiner Befragung durch den PUA NSU aus, dass<br />

zunächst nur Asservate im näheren Tatortbereich oder bei vermuteter Tatrelevanz<br />

molekulargenetisch untersucht wurden. Die in Rede stehenden Taschentücher<br />

wurden allerdings in mehreren Hundert Meter (Luftlinie) vom Neckarufer<br />

aufgefunden und erhielten erst nach einer 2009 vorliegenden Zeugenaussage<br />

eine mögliche Tatrelevanz und wurden deshalb doch untersucht.<br />

Ein hierbei festgestelltes DNA-Profil wurde in die bundesweite DNA-Analyse-<br />

Datei eingestellt. Auch nach Bekanntwerden des NSU im November 2011 und<br />

der Zuordnung der Tat in Heilbronn zu diesem besitzen die Taschentücher<br />

nach den beim Innenministerium Baden-Württemberg vorliegenden Informationen<br />

keine Tatrelevanz.<br />

ZEUGENAUSSAGEN, ÖFFENTLICHKEITSFAHNDUNG<br />

Es lagen verschiedene Zeugenaussagen zu Personen mit Blutflecken an der<br />

Kleidung und zur Wahrnehmung von Schüssen vor. Hierauf angefertigte<br />

Phantombilder wurden von der Polizei als tatrelevant erachtet und eine Öffentlichkeitsfahndung<br />

angeregt, die vom sachleitenden Staatsanwalt abge-<br />

55 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 654 ff., 840 f.<br />

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