B E R I C H T
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Anhaltspunkte für Strukturen des Klans in Baden-Württemberg oder weitere<br />
Mitglieder des UNSK-KKK in Baden-Württemberg liegen derzeit nicht vor.<br />
Der UNSK-KKK ist in Baden-Württemberg bisher nicht durch Aktivitäten in Erscheinung<br />
getreten. Eine Verbindung zwischen dem UNSK KKK und dem EWK<br />
KKK oder ein Zusammenhang mit dem NSU-Komplex ist nicht erkennbar.<br />
c. Komplex Hinweisgeber G./„Krokus“<br />
Sowohl der PUA NSU 80 als auch die Ermittlungsbehörden haben sich mit der<br />
Frage befasst, ob bereits kurz nach der Tat in Heilbronn beim LfV BW Hinweise<br />
der Auskunftsperson und späteren Informantin „Krokus“ vorlagen, wonach<br />
der Gesundheitszustand des verletzten Polizisten A. durch rechtsextremistische<br />
Kreise beobachtet worden sei und ob es unterlassen wurde, diese<br />
Hinweise an die Polizei weiterzugeben.<br />
a.) Grund für diese Prüfung war eine E-Mail des Hinweisgebers G. vom 14.<br />
April 2012 an das Innenministerium Baden-Württemberg. Darin gab G. an, er<br />
habe Informationen einer Vertrauensperson des LfV BW zu Verbindungen des<br />
rechtsextremistischen Spektrums zu der Tat in Heilbronn. Bei der Quelle handelte<br />
es sich um Frau K., die (seinerzeitige) Lebensgefährtin des Herrn G.<br />
Frau K. wurde in der Zeit von Juli 2007 bis zu ihrer Abschaltung im März 2011<br />
als Quelle des LfV BW unter dem Namen „Krokus“ geführt.<br />
In seiner E-Mail vom 14. April 2012 führte Herr G. aus, „Krokus“ habe im Zuge<br />
ihrer Tätigkeit für das LfV BW den Auftrag gehabt, Kontakte zu Frauen aus<br />
dem rechtsradikalen Spektrum im Raum Hohenlohe herzustellen. In diesem<br />
Zusammenhang habe sie die NPD-Funktionärin und Friseurin N. R. kennengelernt.<br />
Von dieser habe sie erfahren, dass eine Krankenschwester an einem<br />
geheim gehaltenen Ort - dem Krankenhaus Ludwigsburg - Informationen für<br />
rechtsgerichtete Kreise sammle. In diesem Zusammenhang sei zunächst mitgeteilt<br />
worden, dass der bei der Tat in Heilbronn verletzte Polizist A. im Koma<br />
läge und wohl den Mordanschlag nicht überleben werde.<br />
80 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 650 ff.<br />
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