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B E R I C H T

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Gemäß den Vorgaben des Landespolizeipräsidiums umfasst ihr Auftrag:<br />

„Die EG Umfeld<br />

• erhellt die Bezüge des NSU und dessen Umfeld zu Personen aus Baden-Württemberg,<br />

• identifiziert potenziell relevante Personen und klärt ehemalige und<br />

mögliche aktuelle Strukturen der rechten Szene im Sachzusammenhang<br />

auf,<br />

• bearbeitet Ersuchen und Spuren des BKA aus den Ermittlungsverfahren<br />

des GBA mit Bezügen nach Baden-Württemberg,<br />

• prüft Verbindungen der „European White Knights of the Ku Klux Klan“<br />

(EWK KKK) Baden-Württemberg zum NSU und<br />

• klärt darüber hinaus die aktuellen Strukturen des Ku Klux Klan in Baden-Württemberg<br />

auf.“<br />

2. Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit dem BKA<br />

Die Ermittlungen der EG Umfeld werden auf Basis des Polizeigesetzes Baden-Württemberg<br />

(PolG BW) geführt. Die Befragungen der EG Umfeld nach<br />

dem PolG BW setzen regelmäßig die Mitwirkungsbereitschaft der Befragten<br />

voraus. So umfassen polizeirechtliche Strukturermittlungen - wie im vorliegenden<br />

Fall - üblicherweise keine Zwangsmaßnahmen und beschränken sich<br />

auf informationelle Erhebungen.<br />

Bei einzelnen Ermittlungsersuchen des BKA zu den Straftaten des NSU unterstützt<br />

die EG Umfeld das BKA. Die EG Umfeld ist hierbei an den Auftrag<br />

des BKA gebunden. Eigene Handlungsbefugnisse zu diesen in der Zuständigkeit<br />

des BKA liegenden Sachverhalten, z. B. in Bezug auf die Tat in Heilbronn,<br />

bestehen nicht. Diese das BKA unterstützenden Ermittlungen werden<br />

nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt.<br />

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