B E R I C H T
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d. Blood & Honour (B&H)<br />
Die B&H-Bewegung ist eine international aktive rechtsextremistische Skinheadorganisation.<br />
Am 12. September 2000 wurde die B&H Division Deutschland<br />
und ihre Jugendorganisation „White Youth“ durch den Bundesinnenminister<br />
nach § 3 Vereinsgesetz verboten. Dieses Verbot ist seit dem 13. Juni 2001<br />
rechtskräftig durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Im Rahmen eines<br />
Auswerteauftrages zur Verbotsüberwachung stellte das BKA im Jahr 2003<br />
zahlreiche Aktivitäten insbesondere von „ehemaligen“ Mitgliedern der B&H<br />
Sektion Baden fest, die den Verdacht der Fortführung der verbotenen Division<br />
Deutschland durch eine Teilorganisation begründeten.<br />
B&H gliedert sich in Divisionen und Sektionen in vielen europäischen Ländern<br />
sowie in den USA und Australien. Im Jahr 1994 wurde in Deutschland, ausgehend<br />
von der „Sektion Berlin“, die B&H Division Deutschland gegründet. Hierarchisch<br />
untergliederte sie sich in die Regionaldirektionen „Süddeutschland,<br />
Mitteldeutschland, Norddeutschland“ und angeschlossene Sektionen, die<br />
nicht den Bundesländergrenzen entsprachen, darunter auch die „Sektion Baden“<br />
und die „Sektion Württemberg“.<br />
Aus einem Ermittlungsverfahren des LKA BW, das seit dem Jahr 2003 gegen<br />
verschiedene B&H-Mitglieder aus Baden-Württemberg geführt wurde, konnten<br />
einige Informationen zu Strukturen der Sektionen in Baden-Württemberg erlangt<br />
und mit aktuellen Informationen aus weiteren Ermittlungen, Auswertungen<br />
und Recherchen der EG Umfeld abgeglichen und ergänzt werden.<br />
Als Bewertung zu den bisherigen Ermittlungen zu B&H kann festgestellt werden,<br />
dass mit Ausnahme eines Beschuldigten im Ermittlungsverfahren des<br />
BKA, weder Unterstützungshandlungen für den NSU von B&H-Mitgliedern aus<br />
Baden-Württemberg, noch direkte Kontakte zu BÖHNHARDT, ZSCHÄPE und<br />
MUNDLOS festgestellt werden konnten.<br />
Darüber hinaus wird auch auf den Bericht des PUA NSU 42 sowie Kapitel V.<br />
verwiesen.<br />
42 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 149 ff., 466 ff., 472 ff.,<br />
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