B E R I C H T
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se der Ausschluss von Personen, die wegen erheblicher Straftaten vorbestraft<br />
sind) gelten im LfV BW bereits seit langer Zeit.<br />
• Bereits seit mehreren Jahren ist im LfV BW eine Organisationseinheit mit<br />
der übergreifenden Koordinierung und dem Controlling der nachrichtendienstlichen<br />
Beschaffung von Informationen über Vertrauenspersonen betraut.<br />
• Im Hinblick auf die BLKR-Empfehlung, auf Gesetzesebene einheitliche<br />
Rahmenbedingungen für den Einsatz menschlicher Quellen zur verdeckten<br />
Informationsgewinnung zu schaffen, wurde eine Bund-Länder-AG eingesetzt,<br />
in der das Innenministerium mitarbeitet. Die BLAG nimmt in Kürze<br />
ihre Beratungen auf.<br />
• Die Einrichtung der zentralen VP-Datei, die als Verschlusssache VS-<br />
Vertraulich eingestuft sein wird, obliegt dem BfV. Die Grundzüge bezüglich<br />
der Ziele und Inhalte der zentralen VP-Datei, die vom BfV geführt werden<br />
wird, wurden von der IMK im Dezember 2013 beschlossen. Grundlage war<br />
der Bericht einer Arbeitsgruppe des AK IV, in der das LfV BW mitgewirkt<br />
hat. Einzelheiten der zentralen VP-Datei werden derzeit vom BfV mit den<br />
Ländern abgestimmt. Ziel ist es, die Datei bis zum Frühjahr 2014 einzurichten.<br />
Stärkung der Analysefähigkeit<br />
Eine zentrale Lehre aus dem NSU-Komplex für den Verfassungsschutz war<br />
und ist, dass die Gefahr des gewaltbereiten Rechtsextremismus bis hin zum<br />
Rechtsterrorismus nicht unterschätzt werden darf. Der PUA NSU geht - ohne<br />
Bezug zum LfV BW - von Fehleinschätzungen zur Gefahr des Rechtsextremismus<br />
aus. Er empfiehlt deshalb mehr Wissen und eine größere Sensibilität<br />
für die Gefahren, die durch die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts<br />
und rechtsextremer Strukturen für die Gesellschaft drohen und fordert ein<br />
neues Selbstverständnis der Offenheit. Die vom PUA NSU getroffenen Feststellungen<br />
rechtfertigen keine pauschale Kritik am Verfassungsschutz im Sinne<br />
von „auf dem rechten Auge betriebsblind“ zu sein. Gleichwohl besteht Be-<br />
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