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B E R I C H T

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se der Ausschluss von Personen, die wegen erheblicher Straftaten vorbestraft<br />

sind) gelten im LfV BW bereits seit langer Zeit.<br />

• Bereits seit mehreren Jahren ist im LfV BW eine Organisationseinheit mit<br />

der übergreifenden Koordinierung und dem Controlling der nachrichtendienstlichen<br />

Beschaffung von Informationen über Vertrauenspersonen betraut.<br />

• Im Hinblick auf die BLKR-Empfehlung, auf Gesetzesebene einheitliche<br />

Rahmenbedingungen für den Einsatz menschlicher Quellen zur verdeckten<br />

Informationsgewinnung zu schaffen, wurde eine Bund-Länder-AG eingesetzt,<br />

in der das Innenministerium mitarbeitet. Die BLAG nimmt in Kürze<br />

ihre Beratungen auf.<br />

• Die Einrichtung der zentralen VP-Datei, die als Verschlusssache VS-<br />

Vertraulich eingestuft sein wird, obliegt dem BfV. Die Grundzüge bezüglich<br />

der Ziele und Inhalte der zentralen VP-Datei, die vom BfV geführt werden<br />

wird, wurden von der IMK im Dezember 2013 beschlossen. Grundlage war<br />

der Bericht einer Arbeitsgruppe des AK IV, in der das LfV BW mitgewirkt<br />

hat. Einzelheiten der zentralen VP-Datei werden derzeit vom BfV mit den<br />

Ländern abgestimmt. Ziel ist es, die Datei bis zum Frühjahr 2014 einzurichten.<br />

Stärkung der Analysefähigkeit<br />

Eine zentrale Lehre aus dem NSU-Komplex für den Verfassungsschutz war<br />

und ist, dass die Gefahr des gewaltbereiten Rechtsextremismus bis hin zum<br />

Rechtsterrorismus nicht unterschätzt werden darf. Der PUA NSU geht - ohne<br />

Bezug zum LfV BW - von Fehleinschätzungen zur Gefahr des Rechtsextremismus<br />

aus. Er empfiehlt deshalb mehr Wissen und eine größere Sensibilität<br />

für die Gefahren, die durch die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts<br />

und rechtsextremer Strukturen für die Gesellschaft drohen und fordert ein<br />

neues Selbstverständnis der Offenheit. Die vom PUA NSU getroffenen Feststellungen<br />

rechtfertigen keine pauschale Kritik am Verfassungsschutz im Sinne<br />

von „auf dem rechten Auge betriebsblind“ zu sein. Gleichwohl besteht Be-<br />

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