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B E R I C H T

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ZUSAMMENFASSUNG<br />

Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen - auf Grundlage der Ermittlungen<br />

des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) - werden dem<br />

NSU zehn Morde und mehrere versuchte Morde, zwei Sprengstoffanschläge,<br />

15 Raubüberfälle sowie eine Brandstiftung zugerechnet.<br />

Baden-Württemberg war von den Taten des NSU durch den Mord und Mordversuch<br />

an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter und ihrem Streifenpartner<br />

direkt betroffen.<br />

FAHNDUNG NACH DEM TRIO<br />

In Bezug auf die Beteiligung der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg<br />

bei der Suche nach dem Trio ist festzuhalten, dass das Landeskriminalamt<br />

(LKA) Thüringen am 28. Januar 1998 ein Fahndungsersuchen zum Trio mit<br />

einer kurzen Schilderung des Sachverhalts an alle LKÄ und das Bundeskriminalamt<br />

(BKA) übermittelte. Im weiteren Verlauf waren allerdings weder das<br />

LKA oder Dienststellen der Landespolizei, noch das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Baden-Württemberg (LfV) in die gezielten Fahndungsmaßnahmen<br />

der Sicherheitsbehörden in Thüringen und Sachsen nach den drei<br />

1998 abgetauchten „Bombenbauern“ von Jena, die zwischen 1998 und<br />

2003 erfolgten, eingebunden. Das Trio war damals in den bundesweiten<br />

polizeilichen Informationssystemen aufgrund eines Haftbefehls zur Fahndung<br />

mit dem Ziel der Festnahme ausgeschrieben.<br />

Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Trio bei (verdachts- und ereignisunabhängigen)<br />

Kontrollen in Baden-Württemberg angetroffen wurde.<br />

• Konkrete Hinweise der zuständigen Behörden in Thüringen, wonach<br />

sich das Trio in Baden-Württemberg aufhalte oder Anlaufstellen in Baden-Württemberg<br />

habe, und die Anlass für ein entsprechendes Fahndungsersuchen<br />

oder -maßnahmen hätten sein können, wurden nicht an<br />

baden-württembergische Sicherheitsbehörden gerichtet. Den badenwürttembergischen<br />

Sicherheitsbehörden lagen solche Hinweise auch<br />

nicht vor.<br />

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