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B E R I C H T

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• Das LKA BW beteiligt sich aktiv an Forschungsvorhaben im Kontext der<br />

Prävention von Extremismus. Eine enge Zusammenarbeit besteht hierbei<br />

mit dem Deutschen Jugendinstitut und der Hochschule Esslingen (Themen:<br />

Distanzierungspädagogik beziehungsweise Deradikalisierung). Daneben<br />

beteiligt sich das LKA BW an der Praxisforschung zu diesem Themenkomplex<br />

über verschiedene Arbeitsgemeinschaften und Publikationen.<br />

• Das LKA BW entwickelt einen zweigeteilten Standardvortrag zum Einsatz<br />

durch polizeiliche Jugendsachbearbeiter und Präventionsbeamte an Schulen.<br />

Neben Basisinformationen über strafbare Handlungen und Zeichen<br />

sowie Möglichkeiten alternativer Konfliktlösungsstrategien sollen die Vorträge<br />

einerseits a) die gruppenbezogene Abwertung in Form von Intergruppengewalt<br />

(Jahrgangsstufe sieben) und b) andererseits verbale Abwertungen<br />

von Gruppen (Jahrgangsstufe neun) aufgreifen.<br />

• Das LKA BW entwickelt derzeit in Kooperation mit „Schule ohne Rassismus<br />

– Schule mit Courage“ (SOR-SMC) ein Serious Game („Lernspiel“),<br />

das jungen Menschen Ansatzpunkte präventiven Handelns gegen rechtsextreme<br />

Tendenzen in spielerischer Weise an die Hand geben will. Das<br />

Spiel soll als App über mobile Endgeräte mit Internetanbindung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

AG Fallanalyse - Phase 1 ungeklärte Tötungsdelikte<br />

Durch das GAR wurde im Auftrag der polizeilichen Bund-Länder-Gremien eine<br />

Konzeption entwickelt, um bislang ungeklärte Delikte der allgemeinen und<br />

schweren Gewaltkriminalität bundeseinheitlich mit dem Ziel zu überprüfen, ob<br />

im Einzelfall eine bislang nicht erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation vorgelegen<br />

hat. Hierzu sollten in der ersten Phase ungeklärte Tötungsdelikte inklusive<br />

Versuche ohne Tatverdächtige (§§ 211 und 212 StGB) vom Jahr 1990 bis<br />

zum Jahr 2011 überprüft werden. Die Überprüfungen von 380 Fällen in Baden-Württemberg<br />

erbrachten in keinem Fall eine nachträglich festgestellte<br />

rechtsgerichtete Tatmotivation. Vorsorglich wurden 209 Fälle, hiervon 146<br />

versuchte und 63 vollendete Delikte, mit einer GAR-Sondermeldung an die<br />

AG Fallanalyse beim BKA zum Datenabgleich mit Fällen anderer Bundeslän-<br />

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