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B E R I C H T

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auszugsweise im Besitz der Anklageschrift der GBA für den NSU-Prozess.<br />

Die Mails werden zumeist zeitgleich an die Presse, den GBA, das BKA und<br />

das LKA BW versandt. Die Hinweise wurden geprüft, insgesamt wurden aus<br />

den Mails sechs Spuren durch die EG Umfeld generiert, ohne dass hierdurch<br />

neue Erkenntnisse erlangt wurden.<br />

G. gab in einer Vielzahl von E-Mails den Hinweis, dass die rechte Gruppierung<br />

um A. N. Kenntnisse über den Aufenthalt und die medizinische Versorgung<br />

des bei der Tat in Heilbronn schwerverletzten Polizeibeamten kurz nach<br />

der Tat gehabt haben soll und dieser „ausgeschaltet“ werden sollte. Umfangreiche<br />

Ermittlungen konnten diese Angaben nicht bestätigen.<br />

In der Gesamtschau ergaben sich aus keinem der von G. und seiner Lebensgefährtin<br />

genannten Sachverhalte beziehungsweise Hinweisen neue Ermittlungsansätze.<br />

Darüber hinaus wird auf den Bericht des PUA NSU, 40 sowie Kapitel V. 2.c.<br />

verwiesen.<br />

c. Krankenversicherungskarte im Brandschutt in Zwickau<br />

Die Krankenversicherungskarte des M. S. wurde im Brandschutt der Wohnung<br />

des Trios in Zwickau aufgefunden. 41 M. S. hat seinen Hauptwohnsitz in Laupheim<br />

und ist mit Nebenwohnsitz in Wilkau-Haßlau (20 km von Zwickau entfernt)<br />

gemeldet.<br />

Bei seiner Vernehmung konnte M. S. keine sachdienlichen Hinweise hierzu<br />

geben. Weitere Verbindungen des M. S. zum NSU oder zur rechtsextremen<br />

Szene konnten bislang nicht festgestellt werden. Eigenen Angaben zufolge<br />

war er auch nie Teil der rechten Szene. Die weitere Bearbeitung der Spur obliegt<br />

dem BKA.<br />

40 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 650 ff.<br />

41 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 464.<br />

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