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B E R I C H T

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„Garagenliste“, „MUNDLOS-Briefe“, Besuche, sonstige direkte und indirekte<br />

Kontakte<br />

a) „Garagenliste“<br />

Über einen Bezug der nachfolgenden Personen zum NSU-Komplex hat das<br />

LfV BW erstmals durch das Bekanntwerden der in der Garage des Mundlos<br />

1998 aufgefunden Telefonliste erfahren. Die dort aufgeführten Personen<br />

stammen aus Baden-Württemberg (B. E.-N., M. E. und H.-J. S.). Die Liste<br />

ging dem LfV BW erstmals am 28. Januar 2013 zu.<br />

• B. E.-N.<br />

B. E.-N. ist nicht in der Amtsdatei des LfV BW gespeichert, Erkenntnisse<br />

zum NSU-Komplex waren in den gesichteten Sachakten nicht<br />

enthalten.<br />

• M. E.<br />

M. E. ist auf Grund datenschutzrechtlicher Löschverpflichtungen (vor<br />

Bekanntwerden des NSU und seinen Taten) in der Amtsdatei des LfV<br />

BW nicht mehr gespeichert. Nach Sichtung der relevanten Akten konnte<br />

festgestellt werden, dass E. noch in den Sachakten des LfV BW vermerkt<br />

ist, Erkenntnisse zum NSU-Komplex waren hierbei nicht enthalten.<br />

In der Presse wurde berichtet, dass M. E. Mitglied der Band „Kettenhund“<br />

gewesen sei. Über den Zeitraum und Umfang der Aktivitäten<br />

der Band „Kettenhund“, die vom LfV BW als rechtsextremistisch eingestuft<br />

wurde, liegen dem LfV BW keine Erkenntnisse mehr vor. Allerdings<br />

verfügt das LfV BW noch über eine Mitgliederliste der Band „KETTEN-<br />

HUND“. E. ist darauf nicht aufgeführt. Über die Mitgliedschaft M. E.s in<br />

einer anderen Band liegen dem LfV BW keine Erkenntnisse vor.<br />

• H.-J. S.<br />

H.-J. S. ist auf Grund datenschutzrechtlicher Löschverpflichtungen (vor<br />

Bekanntwerden des NSU und seinen Taten) in der Amtsdatei des LfV<br />

BW nicht mehr gespeichert. Nach Sichtung der relevanten Akten kann<br />

festgestellt werden, dass H.-J. S. noch in den Sachakten des LfV BW<br />

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