B E R I C H T
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„Garagenliste“, „MUNDLOS-Briefe“, Besuche, sonstige direkte und indirekte<br />
Kontakte<br />
a) „Garagenliste“<br />
Über einen Bezug der nachfolgenden Personen zum NSU-Komplex hat das<br />
LfV BW erstmals durch das Bekanntwerden der in der Garage des Mundlos<br />
1998 aufgefunden Telefonliste erfahren. Die dort aufgeführten Personen<br />
stammen aus Baden-Württemberg (B. E.-N., M. E. und H.-J. S.). Die Liste<br />
ging dem LfV BW erstmals am 28. Januar 2013 zu.<br />
• B. E.-N.<br />
B. E.-N. ist nicht in der Amtsdatei des LfV BW gespeichert, Erkenntnisse<br />
zum NSU-Komplex waren in den gesichteten Sachakten nicht<br />
enthalten.<br />
• M. E.<br />
M. E. ist auf Grund datenschutzrechtlicher Löschverpflichtungen (vor<br />
Bekanntwerden des NSU und seinen Taten) in der Amtsdatei des LfV<br />
BW nicht mehr gespeichert. Nach Sichtung der relevanten Akten konnte<br />
festgestellt werden, dass E. noch in den Sachakten des LfV BW vermerkt<br />
ist, Erkenntnisse zum NSU-Komplex waren hierbei nicht enthalten.<br />
In der Presse wurde berichtet, dass M. E. Mitglied der Band „Kettenhund“<br />
gewesen sei. Über den Zeitraum und Umfang der Aktivitäten<br />
der Band „Kettenhund“, die vom LfV BW als rechtsextremistisch eingestuft<br />
wurde, liegen dem LfV BW keine Erkenntnisse mehr vor. Allerdings<br />
verfügt das LfV BW noch über eine Mitgliederliste der Band „KETTEN-<br />
HUND“. E. ist darauf nicht aufgeführt. Über die Mitgliedschaft M. E.s in<br />
einer anderen Band liegen dem LfV BW keine Erkenntnisse vor.<br />
• H.-J. S.<br />
H.-J. S. ist auf Grund datenschutzrechtlicher Löschverpflichtungen (vor<br />
Bekanntwerden des NSU und seinen Taten) in der Amtsdatei des LfV<br />
BW nicht mehr gespeichert. Nach Sichtung der relevanten Akten kann<br />
festgestellt werden, dass H.-J. S. noch in den Sachakten des LfV BW<br />
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