B E R I C H T
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Mord in Heilbronn in der Regelorganisation der Abteilung Staatsschutz des<br />
LKA BW bearbeitet.<br />
Nachdem im Zuge der weiteren Ermittlungen des BKA und der Anklageerhebung<br />
des GBA am 8. November 2012 Ermittlungsüberhänge bekannt wurden,<br />
das heißt insbesondere personelle - strafrechtlich zunächst nicht relevante -<br />
Bezüge nach Baden-Württemberg, die nicht Teil der Anklage des GBA waren,<br />
wurde am 28. Januar 2013 die EG Umfeld bei der Abteilung Staatsschutz des<br />
LKA BW zur Durchführung polizeirechtlicher Ermittlungen eingerichtet.<br />
Diese bearbeitet mit Unterstützung der Landespolizei Bezüge des NSU und<br />
dessen Umfeld zu Personen aus Baden-Württemberg, identifiziert potenziell<br />
relevante Personen und klärt damalige und aktuelle Strukturen der rechten<br />
Szene auf. Zusätzlich werden Ersuchen und Spuren des BKA aus den Ermittlungsverfahren<br />
des GBA mit Bezügen nach Baden-Württemberg bearbeitet. 4<br />
Gerade für die Polizei Baden-Württemberg ist die restlose Aufklärung der Tat<br />
in Heilbronn ein wichtiges Anliegen. Alle für die Aufarbeitung des NSU-<br />
Komplexes zuständigen Behörden und Gremien (GBA, BKA, PUA NSU,<br />
BLKR) 5 wurden bestmöglich unterstützt und soweit zulässig eigene Aufklärungsinitiativen<br />
(z. B. EG Rechts und EG Umfeld) durchgeführt.<br />
Allerdings stehen der Polizei Baden-Württemberg mit der Übernahme der Ermittlungen<br />
durch den GBA und der Beauftragung des BKA seit November<br />
2011 keine eigenständigen rechtlichen Kompetenzen für strafrechtliche Ermittlungen<br />
im NSU-Komplex und insbesondere zur Tat in Heilbronn zur Verfügung.<br />
Ausschließlich der GBA und das BKA sind für die Ermittlungen zuständig<br />
und besitzen demnach einen Gesamtüberblick über die vorliegenden Erkenntnisse<br />
im Gesamtverfahren.<br />
Die EG Umfeld des LKA BW führt keine strafrechtlichen Ermittlungen zum<br />
Mord und versuchten Mord in Heilbronn. Die kriminalpolizeilichen Strukturermittlungen<br />
der EG Umfeld basieren auf dem baden-württembergischen Polizeirecht<br />
und sind gegenüber den konkreten strafrechtlichen Ermittlungen des<br />
GBA, insbesondere mit Blick auf das zudem durch den GBA eingeleitete Er-<br />
4 vgl. III.<br />
5 vgl. IV. 1., 2.<br />
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