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B E R I C H T

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Mord in Heilbronn in der Regelorganisation der Abteilung Staatsschutz des<br />

LKA BW bearbeitet.<br />

Nachdem im Zuge der weiteren Ermittlungen des BKA und der Anklageerhebung<br />

des GBA am 8. November 2012 Ermittlungsüberhänge bekannt wurden,<br />

das heißt insbesondere personelle - strafrechtlich zunächst nicht relevante -<br />

Bezüge nach Baden-Württemberg, die nicht Teil der Anklage des GBA waren,<br />

wurde am 28. Januar 2013 die EG Umfeld bei der Abteilung Staatsschutz des<br />

LKA BW zur Durchführung polizeirechtlicher Ermittlungen eingerichtet.<br />

Diese bearbeitet mit Unterstützung der Landespolizei Bezüge des NSU und<br />

dessen Umfeld zu Personen aus Baden-Württemberg, identifiziert potenziell<br />

relevante Personen und klärt damalige und aktuelle Strukturen der rechten<br />

Szene auf. Zusätzlich werden Ersuchen und Spuren des BKA aus den Ermittlungsverfahren<br />

des GBA mit Bezügen nach Baden-Württemberg bearbeitet. 4<br />

Gerade für die Polizei Baden-Württemberg ist die restlose Aufklärung der Tat<br />

in Heilbronn ein wichtiges Anliegen. Alle für die Aufarbeitung des NSU-<br />

Komplexes zuständigen Behörden und Gremien (GBA, BKA, PUA NSU,<br />

BLKR) 5 wurden bestmöglich unterstützt und soweit zulässig eigene Aufklärungsinitiativen<br />

(z. B. EG Rechts und EG Umfeld) durchgeführt.<br />

Allerdings stehen der Polizei Baden-Württemberg mit der Übernahme der Ermittlungen<br />

durch den GBA und der Beauftragung des BKA seit November<br />

2011 keine eigenständigen rechtlichen Kompetenzen für strafrechtliche Ermittlungen<br />

im NSU-Komplex und insbesondere zur Tat in Heilbronn zur Verfügung.<br />

Ausschließlich der GBA und das BKA sind für die Ermittlungen zuständig<br />

und besitzen demnach einen Gesamtüberblick über die vorliegenden Erkenntnisse<br />

im Gesamtverfahren.<br />

Die EG Umfeld des LKA BW führt keine strafrechtlichen Ermittlungen zum<br />

Mord und versuchten Mord in Heilbronn. Die kriminalpolizeilichen Strukturermittlungen<br />

der EG Umfeld basieren auf dem baden-württembergischen Polizeirecht<br />

und sind gegenüber den konkreten strafrechtlichen Ermittlungen des<br />

GBA, insbesondere mit Blick auf das zudem durch den GBA eingeleitete Er-<br />

4 vgl. III.<br />

5 vgl. IV. 1., 2.<br />

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