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B E R I C H T

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I. ZUM BERICHT<br />

Dieser im Sinne der Transparenz des staatlichen Handelns für die Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemachte Bericht beruht auf der Unterrichtung des Innenausschusses<br />

und des Ständigen Ausschusses des Landtags Baden-Württemberg<br />

am 12. Februar 2014.<br />

Sachverhalte und Bewertungen werden soweit möglich in abstrahierter und<br />

anonymisierter Form dargestellt<br />

Einzelne als Verschlusssachen eingestufte Dokumente konnten nicht in den<br />

Bericht aufgenommen werden. Bei den strafrechtlich relevanten Sachverhalten<br />

des NSU-Komplexes handelt es sich um nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren<br />

des GBA. Nicht aufgenommen werden konnten daher ferner<br />

Sachverhalte, die zu einer Gefährdung laufender Ermittlungen des GBA führen<br />

könnten, insbesondere des durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof<br />

eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wegen<br />

Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie des<br />

Strafverfahrens gegen ZSCHÄPE u. a. wegen des Verdachts der Bildung einer<br />

terroristischen Vereinigung.<br />

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden die Namen handelnder<br />

Personen unkenntlich gemacht.<br />

Den zuständigen Ausschüssen - Innenausschuss und Ständiger Ausschuss -<br />

des Landtags Baden-Württemberg wurden auch die als Verschlusssache eingestuften<br />

Informationen vorgelegt.<br />

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