B E R I C H T
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kenntnisse für sich zu behalten bzw. diese bei der Vernehmung abzustreiten.<br />
Ein Motiv hierfür ist weder für das LfV BW noch für Frau K. zu erkennen. Für<br />
Frau K. als Privatperson wäre es dabei immerhin um 300 000 Euro Belohnung<br />
gegangen, von der ihr ein Teil zugestanden hätte, wenn die Tat aufgrund ihrer<br />
Erkenntnisse hätte aufgeklärt werden können. Schon deshalb erscheinen<br />
Herrn G.s Behauptungen als unglaubwürdig.<br />
Im Übrigen hätte das LfV BW bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse zum<br />
Anschlag in Heilbronn - wie bereits von Herrn Ö. in seiner Aussage vor dem<br />
PUA NSU deutlich gemacht - mit Sicherheit umgehend die Polizei informiert.<br />
Das LfV BW ist eine Behörde, die auf der Basis des Rechtsstaatsprinzips arbeitet.<br />
Auch der Quellenschutz hätte dem nicht entgegengestanden, da auch<br />
dieser Grenzen hat, die bei einem Mordversuch sicher überschritten sind.<br />
Herr G. wird auch weder vom LKA BW noch dem LfV BW und letztlich auch<br />
nicht vom PUA NSU als glaubwürdig beurteilt. Herr G. ist bereits mehrfach<br />
polizeilich in Erscheinung getreten und mit zahlreichen Fällen (u. a. Eigentums-,<br />
Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten) im Fahndungssystem erfasst.<br />
Herr G. ist bei verschiedenen Ermittlungsbehörden als notorischer Hinweisgeber<br />
bekannt. Sein Wissen sei größtenteils im Internet recherchierbar oder<br />
durch ihn nicht belegbar.<br />
Zu den Behauptungen von Herrn G. hat das LfV BW festgestellt, dass sich die<br />
Informantin „Krokus“ zum maßgeblichen Zeitpunkt wohl schon selbst gegenüber<br />
G. als Quelle des Verfassungsschutzes enttarnt hatte, obwohl ihr VP-<br />
Führer sie immer wieder aufforderte, dies nicht zu tun. G.s Ausführungen in<br />
seiner E-Mail vom 14. April 2012 an das Innenministerium sind zum Teil zutreffend,<br />
zum Teil aber auch vollkommen aus der Luft gegriffen. Die Informantin<br />
„Krokus“ gab weder Informationen zum Polizistenmord der NSU in Heilbronn<br />
weiter, noch wurde sie vom LfV BW auf Herrn G. angesetzt.<br />
Die Ermittlungen des LKA BW haben letztlich ergeben, dass dem von Herrn G.<br />
geschilderten Sachverhalt ein harmloses Friseurgespräch zugrunde lag, als<br />
eine Krankenschwester vor ihrer Hochzeit aus ihrem Berufsleben berichtete.<br />
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