28.12.2014 Aufrufe

B E R I C H T

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

kenntnisse für sich zu behalten bzw. diese bei der Vernehmung abzustreiten.<br />

Ein Motiv hierfür ist weder für das LfV BW noch für Frau K. zu erkennen. Für<br />

Frau K. als Privatperson wäre es dabei immerhin um 300 000 Euro Belohnung<br />

gegangen, von der ihr ein Teil zugestanden hätte, wenn die Tat aufgrund ihrer<br />

Erkenntnisse hätte aufgeklärt werden können. Schon deshalb erscheinen<br />

Herrn G.s Behauptungen als unglaubwürdig.<br />

Im Übrigen hätte das LfV BW bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse zum<br />

Anschlag in Heilbronn - wie bereits von Herrn Ö. in seiner Aussage vor dem<br />

PUA NSU deutlich gemacht - mit Sicherheit umgehend die Polizei informiert.<br />

Das LfV BW ist eine Behörde, die auf der Basis des Rechtsstaatsprinzips arbeitet.<br />

Auch der Quellenschutz hätte dem nicht entgegengestanden, da auch<br />

dieser Grenzen hat, die bei einem Mordversuch sicher überschritten sind.<br />

Herr G. wird auch weder vom LKA BW noch dem LfV BW und letztlich auch<br />

nicht vom PUA NSU als glaubwürdig beurteilt. Herr G. ist bereits mehrfach<br />

polizeilich in Erscheinung getreten und mit zahlreichen Fällen (u. a. Eigentums-,<br />

Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten) im Fahndungssystem erfasst.<br />

Herr G. ist bei verschiedenen Ermittlungsbehörden als notorischer Hinweisgeber<br />

bekannt. Sein Wissen sei größtenteils im Internet recherchierbar oder<br />

durch ihn nicht belegbar.<br />

Zu den Behauptungen von Herrn G. hat das LfV BW festgestellt, dass sich die<br />

Informantin „Krokus“ zum maßgeblichen Zeitpunkt wohl schon selbst gegenüber<br />

G. als Quelle des Verfassungsschutzes enttarnt hatte, obwohl ihr VP-<br />

Führer sie immer wieder aufforderte, dies nicht zu tun. G.s Ausführungen in<br />

seiner E-Mail vom 14. April 2012 an das Innenministerium sind zum Teil zutreffend,<br />

zum Teil aber auch vollkommen aus der Luft gegriffen. Die Informantin<br />

„Krokus“ gab weder Informationen zum Polizistenmord der NSU in Heilbronn<br />

weiter, noch wurde sie vom LfV BW auf Herrn G. angesetzt.<br />

Die Ermittlungen des LKA BW haben letztlich ergeben, dass dem von Herrn G.<br />

geschilderten Sachverhalt ein harmloses Friseurgespräch zugrunde lag, als<br />

eine Krankenschwester vor ihrer Hochzeit aus ihrem Berufsleben berichtete.<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!