B E R I C H T
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 867 – Drucksache 17/14600<br />
Verteidigung der Menschenwürde, die Förderung demokratischer<br />
Kultur und die Bekämpfung von Rassismus,<br />
Antisemitismus und Neonazismus ist auch nach Auffassung<br />
des Ausschusses selbstverständlich ebenso eine<br />
staatliche wie auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.<br />
Gesellschaftliche Projekte, die sich der Wahrnehmung<br />
dieser Verantwortung in besonderer Weise<br />
annehmen, bedürfen eines gewissen Maßes an Finanzierungssicherheit.<br />
Diese wäre auf bundesgesetzlicher Basis<br />
auch unter Einbeziehung der Länder zu gewährleisten.<br />
Zivilgesellschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen<br />
einbeziehen<br />
Bei der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung<br />
der zukünftigen Förderung und jedenfalls übergangsweise<br />
eines aufgabengerechten Nachfolgeprogramms für „Toleranz<br />
stärken – Kompetenz fördern“ sollten die Erfahrungen<br />
und Kompetenzen der zivilgesellschaftlichen Initiativen<br />
und Projekte mit einbezogen und gleichberechtigt<br />
berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung der Strukturen,<br />
Inhalte und der Förderlinien müssen die Ergebnisse<br />
der unabhängigen wissenschaftlichen Evaluationen der<br />
bisherigen Bundesprogramme berücksichtigt werden.<br />
Um auch künftig die Entwicklung innovativer Konzepte<br />
in der Rechtsextremismusprävention zu unterstützen,<br />
müssen Optionen für die Finanzierung von mehrjährigen<br />
Erprobungsphasen von sozialraumbezogenen und überregionalen<br />
Modellen in der Bildungs- und Beratungsarbeit<br />
erhalten bleiben. Im präventiven Bereich sollten strategische<br />
und positiv evaluierte Ansätze und Strukturen beispielsweise<br />
aus dem Bereich der historisch-politischen<br />
Bildung, der Bildungsarbeit unter Gleichaltrigen, der<br />
geschlechtersensiblen Auseinandersetzung mit der Neonaziszene,<br />
der Öffentlichkeitsarbeit oder der Arbeit zum<br />
Thema Rechtsextremismusprävention im Internet und in<br />
den Sozialen Netzwerken identifiziert und zu ganzheitlichen<br />
Ansätzen auf Bundes-, Landes- und kommunaler<br />
Ebene weiter entwickelt werden.<br />
Ziel der Maßnahmen ist die Verstetigung der Förderung<br />
für die Mobile Beratung und die Opferberatung in freier<br />
Trägerschaft. Hinzu kommt die Sicherung für Strukturen,<br />
die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren spezifisch und<br />
zielgruppengenau sensibilisieren und thematisch ausbilden,<br />
für Organisationen und Initiativen, die präventive<br />
Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit machen.<br />
Nichtstaatliche Beratungsangebote für Ausstiegswillige,<br />
regionale Netzwerkbüros zur Beratung von Initiativen<br />
im Arbeitsfeld sowie lokale Aktionspläne zur Förderung<br />
von lokalen Strategien der Zivilgesellschaft sind<br />
über diese Maßnahmen ebenso zu fördern wie ein bundesweites<br />
unabhängiges Monitoring rechter, rassistischer<br />
und antisemitischer Gewalttaten und ein Initiativfonds für<br />
spezielle Ad-hoc-Initiativen vor Ort zur Unterstützung<br />
von gemeinsamen Interventionen mit regionalen Strukturen<br />
und Netzwerken.<br />
Auftrag des Zentralrats der Juden in Deutschland, kirchlicher<br />
Vereine und Initiativen wie der „Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Kirche & Rechtsextremismus“, des Deutschen Gewerkschaftsbunds,<br />
weiterer Verbände und Initiativen gegen Rechtsextremismus;<br />
abrufbar unter: http://www.amadeu-antoniostiftung.de/aktuelles/gutachten-zur-verstetigung-derfinanziellen-mittel-zur-demokratiefoerderung-undbekaempfung-des-neonazismus