28.12.2014 Aufrufe

B E R I C H T

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 867 – Drucksache 17/14600<br />

Verteidigung der Menschenwürde, die Förderung demokratischer<br />

Kultur und die Bekämpfung von Rassismus,<br />

Antisemitismus und Neonazismus ist auch nach Auffassung<br />

des Ausschusses selbstverständlich ebenso eine<br />

staatliche wie auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.<br />

Gesellschaftliche Projekte, die sich der Wahrnehmung<br />

dieser Verantwortung in besonderer Weise<br />

annehmen, bedürfen eines gewissen Maßes an Finanzierungssicherheit.<br />

Diese wäre auf bundesgesetzlicher Basis<br />

auch unter Einbeziehung der Länder zu gewährleisten.<br />

Zivilgesellschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen<br />

einbeziehen<br />

Bei der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung<br />

der zukünftigen Förderung und jedenfalls übergangsweise<br />

eines aufgabengerechten Nachfolgeprogramms für „Toleranz<br />

stärken – Kompetenz fördern“ sollten die Erfahrungen<br />

und Kompetenzen der zivilgesellschaftlichen Initiativen<br />

und Projekte mit einbezogen und gleichberechtigt<br />

berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung der Strukturen,<br />

Inhalte und der Förderlinien müssen die Ergebnisse<br />

der unabhängigen wissenschaftlichen Evaluationen der<br />

bisherigen Bundesprogramme berücksichtigt werden.<br />

Um auch künftig die Entwicklung innovativer Konzepte<br />

in der Rechtsextremismusprävention zu unterstützen,<br />

müssen Optionen für die Finanzierung von mehrjährigen<br />

Erprobungsphasen von sozialraumbezogenen und überregionalen<br />

Modellen in der Bildungs- und Beratungsarbeit<br />

erhalten bleiben. Im präventiven Bereich sollten strategische<br />

und positiv evaluierte Ansätze und Strukturen beispielsweise<br />

aus dem Bereich der historisch-politischen<br />

Bildung, der Bildungsarbeit unter Gleichaltrigen, der<br />

geschlechtersensiblen Auseinandersetzung mit der Neonaziszene,<br />

der Öffentlichkeitsarbeit oder der Arbeit zum<br />

Thema Rechtsextremismusprävention im Internet und in<br />

den Sozialen Netzwerken identifiziert und zu ganzheitlichen<br />

Ansätzen auf Bundes-, Landes- und kommunaler<br />

Ebene weiter entwickelt werden.<br />

Ziel der Maßnahmen ist die Verstetigung der Förderung<br />

für die Mobile Beratung und die Opferberatung in freier<br />

Trägerschaft. Hinzu kommt die Sicherung für Strukturen,<br />

die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren spezifisch und<br />

zielgruppengenau sensibilisieren und thematisch ausbilden,<br />

für Organisationen und Initiativen, die präventive<br />

Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit machen.<br />

Nichtstaatliche Beratungsangebote für Ausstiegswillige,<br />

regionale Netzwerkbüros zur Beratung von Initiativen<br />

im Arbeitsfeld sowie lokale Aktionspläne zur Förderung<br />

von lokalen Strategien der Zivilgesellschaft sind<br />

über diese Maßnahmen ebenso zu fördern wie ein bundesweites<br />

unabhängiges Monitoring rechter, rassistischer<br />

und antisemitischer Gewalttaten und ein Initiativfonds für<br />

spezielle Ad-hoc-Initiativen vor Ort zur Unterstützung<br />

von gemeinsamen Interventionen mit regionalen Strukturen<br />

und Netzwerken.<br />

Auftrag des Zentralrats der Juden in Deutschland, kirchlicher<br />

Vereine und Initiativen wie der „Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Kirche & Rechtsextremismus“, des Deutschen Gewerkschaftsbunds,<br />

weiterer Verbände und Initiativen gegen Rechtsextremismus;<br />

abrufbar unter: http://www.amadeu-antoniostiftung.de/aktuelles/gutachten-zur-verstetigung-derfinanziellen-mittel-zur-demokratiefoerderung-undbekaempfung-des-neonazismus

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!