B E R I C H T
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Die getroffenen Regelungen wurden bislang noch nicht aufgehoben und gelten<br />
daher nach wie vor. Nachdem die Arbeiten des PUA NSU zwischenzeitlich<br />
abgeschlossen sind, soll nun über das weitere Vorgehen in Baden-Württemberg<br />
entschieden werden. Dabei wird ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer<br />
angestrebt.<br />
h. Empfehlungen<br />
Die einzelnen Fraktionen im PUA NSU haben sich in der gemeinsamen Bewertung<br />
der Sachverhaltsfeststellung auf 47 Schlussfolgerungen geeinigt.<br />
Diese sind in Teilen mit den Empfehlungen der durch die IMK eingesetzten<br />
BLKR kongruent. Neben den gemeinsamen Empfehlungen haben die Fraktionen<br />
ergänzende Stellungnahmen abgegeben. 68<br />
Die für die Polizei und den Verfassungsschutz relevanten Empfehlungen sind<br />
in der diesem Bericht beigefügten Anlage aufgeführt. Zu den in Baden-<br />
Württemberg umgesetzten Maßnahmen wird auf Kapitel VII. verwiesen.<br />
i. Zwischenergebnis<br />
Die umfassende parlamentarische Aufarbeitung des NSU-Komplexes parallel<br />
zum Strafverfahren und der Arbeit der durch die IMK eingesetzten BLKR war<br />
wichtig. Ein Strafverfahren kann aufgrund seiner speziellen Zielrichtung nicht<br />
jeder Fragestellung nachgehen oder diese beantworten. Darüber hinaus ergänzte<br />
die parlamentarische Aufarbeitung durch den PUA NSU die fachbezogene<br />
Arbeit der BLKR, insbesondere da diese den Fokus auf strukturelle Defizite<br />
der Sicherheitsbehörden und hieraus abzuleitende Konsequenzen geleistet<br />
hat. Durch die Arbeit des PUA NSU wurde darüber hinaus ein wichtiges<br />
politisches Signal gesetzt, das auch international wahrgenommen wurde.<br />
Durch den PUA NSU wurde auch die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg<br />
parlamentarisch untersucht und beleuchtet. Hierfür standen<br />
dem PUA NSU Akten aller deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfügung.<br />
Dadurch war es möglich, Querbezüge herzustellen und strukturelle Defizite an<br />
den Schnittstellen der bestehenden Sicherheitsarchitektur aufzuzeigen.<br />
68 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 829 ff und 869 ff.<br />
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