B E R I C H T
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Datei alle relevanten Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zusammengeführt.<br />
Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften<br />
Die Empfehlungen der BLKR und des PUA NSU, die praktische Zusammenarbeit<br />
zwischen Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften zu verbessern,<br />
wurden über die bereits unter a) dargestellten Aspekte hinaus wie folgt aufgegriffen:<br />
• Bisher erfolgt überwiegend eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit<br />
dem GBA und den Staatsanwaltschaften. Das LfV BW unterstützt bei Ermittlungs-<br />
und Strafverfahren.<br />
• Seit dem Jahr 2013 nehmen Leitungskräfte des LfV BW an den jährlichen<br />
Dienstbesprechungen von Justiz und Polizei zu aktuellen Themen der Bekämpfung<br />
der Staatsschutzkriminalität teil, um das Verständnis für die Arbeitsweise<br />
und die Erfordernisse für die jeweils andere Behörde zu verbessern.<br />
• Die bisherige Fortbildung von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten im<br />
Land durch Schulungsveranstaltungen des LfV BW zu den Themen<br />
Rechtsextremismus und Islamismus wird weiter intensiviert.<br />
• Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 hat sich Innenminister Gall an Justizminister<br />
Stickelberger gewandt und angeregt, weitere Maßnahmen zu erörtern.<br />
Es wird darum gehen, die nach den Richtlinien für das Straf- und<br />
Bußgeldverfahren vorgesehene Übermittlung der für die Auswertung durch<br />
den Verfassungsschutz relevanten staatsanwaltlichen Entscheidungen in<br />
Strafverfahren mit Extremismus- beziehungsweise Terrorismusbezug an<br />
das LfV BW konsequent in die Praxis umzusetzen.<br />
Die Kenntnis der den entsprechenden Strafverfahren zugrunde liegenden<br />
Sachverhalte und der beteiligten Personen ist für die Analyse der Gefährlichkeit<br />
extremistisch/terroristischer Gruppierungen von großer Bedeutung.<br />
Bezüglich des konkreten Vorgehens und Verfahrens hat am 5. Februar<br />
2014 ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene stattgefunden.<br />
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