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B E R I C H T

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Datei alle relevanten Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zusammengeführt.<br />

Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften<br />

Die Empfehlungen der BLKR und des PUA NSU, die praktische Zusammenarbeit<br />

zwischen Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften zu verbessern,<br />

wurden über die bereits unter a) dargestellten Aspekte hinaus wie folgt aufgegriffen:<br />

• Bisher erfolgt überwiegend eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit<br />

dem GBA und den Staatsanwaltschaften. Das LfV BW unterstützt bei Ermittlungs-<br />

und Strafverfahren.<br />

• Seit dem Jahr 2013 nehmen Leitungskräfte des LfV BW an den jährlichen<br />

Dienstbesprechungen von Justiz und Polizei zu aktuellen Themen der Bekämpfung<br />

der Staatsschutzkriminalität teil, um das Verständnis für die Arbeitsweise<br />

und die Erfordernisse für die jeweils andere Behörde zu verbessern.<br />

• Die bisherige Fortbildung von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten im<br />

Land durch Schulungsveranstaltungen des LfV BW zu den Themen<br />

Rechtsextremismus und Islamismus wird weiter intensiviert.<br />

• Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 hat sich Innenminister Gall an Justizminister<br />

Stickelberger gewandt und angeregt, weitere Maßnahmen zu erörtern.<br />

Es wird darum gehen, die nach den Richtlinien für das Straf- und<br />

Bußgeldverfahren vorgesehene Übermittlung der für die Auswertung durch<br />

den Verfassungsschutz relevanten staatsanwaltlichen Entscheidungen in<br />

Strafverfahren mit Extremismus- beziehungsweise Terrorismusbezug an<br />

das LfV BW konsequent in die Praxis umzusetzen.<br />

Die Kenntnis der den entsprechenden Strafverfahren zugrunde liegenden<br />

Sachverhalte und der beteiligten Personen ist für die Analyse der Gefährlichkeit<br />

extremistisch/terroristischer Gruppierungen von großer Bedeutung.<br />

Bezüglich des konkreten Vorgehens und Verfahrens hat am 5. Februar<br />

2014 ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene stattgefunden.<br />

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