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B E R I C H T

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Bei besonderen Lagen, z. B. anlässlich von Großveranstaltungen (Beispiel<br />

Nato-Gipfel, Papstbesuch, Einheitsfeier 2013), arbeiten Verbindungsbeamte<br />

des LfV BW in den Besonderen Aufbauorganisationen<br />

(BAO) der Polizei mit, um die Erkenntnisse des LfV BW in die aktuelle<br />

polizeiliche Lagebewertung einfließen zu lassen. Darüber hinaus findet<br />

seit vielen Jahren eine tägliche Zusammenarbeit mit der Landespolizei<br />

statt, z. B. bei der Erstellung gemeinsamer Lagebilder, Gefährdungsbewertungen,<br />

Personenüberprüfungen, Verbotsprüfungen, bei Überprüfungen<br />

zum Waffenbesitz in der extremistischen Szene sowie zur Unterstützung<br />

bei der Asservatenauswertung und in Ermittlungsgruppen.<br />

• Nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse werden entsprechend<br />

den Regelungen im Landesverfassungsschutzgesetz an die Polizei und<br />

die Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Die IMK hat das BMI gebeten,<br />

in Abstimmung mit den Ländern bis zum Herbst 2014 eine Neufassung<br />

der Übermittlungsvorschriften im Bundesverfassungsschutzgesetz<br />

zu erarbeiten. Die Regelungen sollen Grundlage für die anschließende<br />

Anpassung der Regelungen in den Landesverfassungsschutzgesetzen<br />

sein. Dabei wird das Urteil des BVerfG zur Antiterrordatei vom 24. April<br />

2013 einzubeziehen sein („informationelles Trennungsgebot“). Das Innenministerium<br />

ist Mitglied in der Arbeitsgruppe.<br />

Beim Umgang mit quellengeschützten Informationen wird das LfV BW den<br />

Forderungen des PUA NSU, der BLKR und den Beschlüssen der IMK bereits<br />

jetzt gerecht. Der einschlägige § 11 LVSG setzt schon heute eine umfassende<br />

Abwägung im Einzelfall voraus. Einen "automatischen und absoluten Quellenschutz"<br />

sieht weder das LVSG vor, noch entspricht dies der gelebten Praxis<br />

im LfV BW, und zwar weder im Hinblick auf die Polizei noch in Bezug auf andere<br />

Behörden. Ausdrücklich wird auf die Praxis der Zusammenarbeit mit der<br />

Polizei verwiesen.<br />

Die Informationsübermittlung durch LfV BW an LKA BW und Landespolizei ist<br />

wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit (Ermittlungsersuchen, Lagebilder<br />

usw.) auf allen Extremismusfeldern. Dabei ist der Schutz der menschlichen<br />

Zugänge in den Beobachtungsobjekten des LfV BW zwar einerseits wesentliche<br />

Voraussetzung für die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des LfV<br />

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