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B E R I C H T

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Dem LfV BW liegen danach zu 17 der im Zuge der polizeilichen Ermittlungen<br />

bekannt gewordenen Personen Erkenntnisse vor.<br />

• Zum Trio selbst liegen keine Erkenntnisse vor.<br />

• Hinsichtlich der Angeklagten liegen lediglich zu R. W., als Ansprechpartner<br />

für die Homepage des überregional tätigen „Aktionsbüro Rhein-<br />

Neckar“ (AB Rhein-Neckar), Erkenntnisse vor.<br />

• Zu den Beschuldigten liegen keine Erkenntnisse vor.<br />

• Zu den auf der „Garagenliste“ genannten Personen liegen auf Grund<br />

datenschutzrechtlicher Löschfristen (vor Bekanntwerden des NSU und<br />

seinen Taten) lediglich in den Sachakten zu vier Personen Erkenntnisse<br />

vor.<br />

• Zu insgesamt zwölf weiteren Personen aus dem NSU-Umfeld liegen<br />

dem LfV BW ebenfalls Erkenntnisse vor.<br />

Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:<br />

TRIO<br />

• Uwe MUNDLOS<br />

• Uwe BÖHNHARDT<br />

• Beate ZSCHÄPE<br />

Dem LfV BW liegen zum „Trio“ keine eigenen Erkenntnisse vor. Bei der Aktensichtung<br />

im LfV BW 2011/2012 konnten in den Sachakten lediglich wenige<br />

Einzelmeldungen festgestellt werden, in denen die Personen als Teilnehmer<br />

von szeneüblichen Aktivitäten wie etwa Konzerten genannt werden.<br />

Daneben ist ein Schreiben des LfV Thüringen vom 3. Februar 2008 an das<br />

BfV und alle LfV festgestellt worden, in dem um Mitteilung etwaiger Erkenntnisse<br />

zum Aufenthalt der abgetauchten drei Personen gebeten wurde. Dem<br />

LfV BW lagen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Die entsprechenden<br />

Akten wurden dem PUA NSU übersandt.<br />

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