B E R I C H T
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Dem LfV BW liegen danach zu 17 der im Zuge der polizeilichen Ermittlungen<br />
bekannt gewordenen Personen Erkenntnisse vor.<br />
• Zum Trio selbst liegen keine Erkenntnisse vor.<br />
• Hinsichtlich der Angeklagten liegen lediglich zu R. W., als Ansprechpartner<br />
für die Homepage des überregional tätigen „Aktionsbüro Rhein-<br />
Neckar“ (AB Rhein-Neckar), Erkenntnisse vor.<br />
• Zu den Beschuldigten liegen keine Erkenntnisse vor.<br />
• Zu den auf der „Garagenliste“ genannten Personen liegen auf Grund<br />
datenschutzrechtlicher Löschfristen (vor Bekanntwerden des NSU und<br />
seinen Taten) lediglich in den Sachakten zu vier Personen Erkenntnisse<br />
vor.<br />
• Zu insgesamt zwölf weiteren Personen aus dem NSU-Umfeld liegen<br />
dem LfV BW ebenfalls Erkenntnisse vor.<br />
Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:<br />
TRIO<br />
• Uwe MUNDLOS<br />
• Uwe BÖHNHARDT<br />
• Beate ZSCHÄPE<br />
Dem LfV BW liegen zum „Trio“ keine eigenen Erkenntnisse vor. Bei der Aktensichtung<br />
im LfV BW 2011/2012 konnten in den Sachakten lediglich wenige<br />
Einzelmeldungen festgestellt werden, in denen die Personen als Teilnehmer<br />
von szeneüblichen Aktivitäten wie etwa Konzerten genannt werden.<br />
Daneben ist ein Schreiben des LfV Thüringen vom 3. Februar 2008 an das<br />
BfV und alle LfV festgestellt worden, in dem um Mitteilung etwaiger Erkenntnisse<br />
zum Aufenthalt der abgetauchten drei Personen gebeten wurde. Dem<br />
LfV BW lagen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Die entsprechenden<br />
Akten wurden dem PUA NSU übersandt.<br />
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