B E R I C H T
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10. Ermittlungskomplex Ku-Klux-Klan ( KKK ) /Schwäbisch Hall<br />
Durch die Opferumfeldermittlungen des RegEA BW wurde bekannt, dass zwei<br />
Polizeibeamte Mitglieder in der durch A. S. geführten KKK-Gruppierung „European<br />
white knights of the Ku-Klux-Klan (EWK KKK)“ waren. Durch fortlaufenden<br />
Informationsaustausch mit dem LfV BW und weiteren Ermittlungen<br />
konnten neben Mitgliedern und Aktivitäten der Gruppierung drei weitere Polizeibeamte<br />
aus Baden-Württemberg ermittelt werden, die zumindest kurzfristig<br />
Kontakt zu einzelnen Klanmitgliedern hatten. 37<br />
Die Thematik wurde bereits 2012 erneut durch das Innenministerium Baden-<br />
Württemberg aufgearbeitet und hierzu der Bericht „Kontakte von zwei badenwürttembergischen<br />
Polizeibeamten zum European White Knights of the Ku<br />
Klux Klan (EWK KKK) - Mögliche rechtsextremistische Aktivitäten innerhalb<br />
der Polizei Baden-Württemberg“ veröffentlicht. 38<br />
Durch die erneut umfassenden Ermittlungen beziehungsweise nochmaligen<br />
Überprüfungen der EG Umfeld im Komplex Ku-Klux-Klan wurden zudem Aktivitäten<br />
der Klan Gruppierung „International Knights of the KKK“ mit Sitz im<br />
Raum Stuttgart/Heilbronn im Zeitraum der Jahre 1992 bis mindestens 2007<br />
bekannt. Darüber hinaus wurde die Gruppierung „United northern and southern<br />
knights of the Ku-Klux-Klan“ (UNSK-KKK) im Internet festgestellt, deren<br />
Anführer, D. B. in Schwäbisch Hall wohnhaft, ist. Tatsächliche Anhaltspunkte<br />
für Strukturen des Klans in Baden-Württemberg oder weitere Mitglieder des<br />
UNSK-KKK in Baden-Württemberg liegen außerhalb dessen derzeit nicht vor.<br />
Die Aktivität des UNSK-KKK beschränkt sich auf strafrechtlich nicht relevante<br />
Kommunikation im Internet.<br />
Neben den vorstehend erwähnten Klans sind oder waren in Deutschland nach<br />
hiesigen Erkenntnissen die Klans „European white knights of the burning<br />
cross (EWKotBC)“ mit mutmaßlichem Sitz in Berlin, die „Teutonic knights of<br />
37 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 656 f., Drucksache 15/3557 des Landtags Baden-<br />
Württemberg, die Kapitel IV. 1. c. und V. 2.b.<br />
38 vgl. Bericht vom 20. August 2012 unter http://www.im.badenwuerttemberg.de/de/Meldungen/289930.htmlreferer=81115&template=min_meldung_html&_min=_im.<br />
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