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B E R I C H T

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Der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugin tatsächlich das Trio gesehen<br />

hat, lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen. In der Gesamtbetrachtung<br />

des Hinweises kann ein möglicher Aufenthalt des Trios in den Jahren 2006<br />

oder 2007 in der Obdachlosenunterkunft in Stuttgart grundsätzlich in Frage<br />

kommen, lässt sich jedoch nur mit diesem einen Zeugenhinweis ohne weitere<br />

korrespondierende Feststellungen nicht weiter verifizieren, zumal dem BKA<br />

keine Hinweise auf Aufenthalte des Trios im Obdachlosenmilieu bekannt sind.<br />

f. Anonymer Hinweis zu einer Frau N. aus Stuttgart<br />

Im März 2013 teilte eine männliche Person telefonisch mit, dass sich eine<br />

Frau N. aus Stuttgart gut im Umfeld des NSU auskennen würde. Der Hinweisgeber<br />

machte keine weiteren Angaben zum Sachverhalt oder seiner Person.<br />

Ermittlungen zur angegebenen Personalie der Frau ergaben u. a. eine Frau<br />

N., die als Polizeibeamtin beschäftigt ist. Bei ihrer Vernehmung gab die Polizeibeamtin<br />

glaubhaft an, keinerlei Bezüge zum NSU zu haben. Ihre Angaben<br />

wurden durch umfangreiche Ermittlungen und Erkenntnisanfragen verifiziert.<br />

Insgesamt betrachtet ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte, welche die Ausführungen<br />

des Hinweisgebers beim BKA auch nur ansatzweise bestätigen<br />

konnten.<br />

g. Umfeldpersonen des NSU bei einem Verlag in Rottenburg<br />

Im September 2013 erschienen in verschiedenen örtlichen Medien Presseartikel,<br />

die sich mit „rechten Umtrieben“ im Zusammenhang mit einem Rottenburger-Verlag<br />

befassten. In diesem Zusammenhang wurden medial verschiedene<br />

Verbindungen zum NSU hergestellt.<br />

Den Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg liegen auch nach entsprechenden<br />

Ermittlungen keine Erkenntnisse vor, wonach Mitglieder des NSU<br />

oder auch deren Unterstützer Kontakte zu dem Verlag hatten oder haben.<br />

Weiterhin sind keine Verbindungen des NSU nach Rottenburg a. N. bekannt.<br />

Dem LfV BW liegen keine hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte für rechtsextremistische<br />

Bestrebungen vor, um den Verlag als rechtsextremistisch klassifizieren<br />

zu können.<br />

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