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B E R I C H T

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hauptung, auch bayerische Verfassungsschützer seien vor Ort gewesen, zurückweise.<br />

Am 30. November 2011 veröffentlichte das Innenministerium eine Pressemitteilung<br />

und teilte darin mit, dass Mitarbeiter des LfV BW nicht Teilnehmer einer<br />

vom US-Militärgeheimdienst „DIA“ am 25. April 2007 in Heilbronn durchgeführten<br />

Observation und auch nicht Zeugen des Mordes an der Polizisten<br />

Kiesewetter auf der Theresienwiese waren. Auch das BfV teilte am selben<br />

Tag mit, dass zum Zeitpunkt des Mordes am 25. April 2007 auf der Theresienwiese<br />

in Heilbronn keine Observation des BfV stattgefunden habe.<br />

c.) Nach Erscheinen des „stern“-Artikels wurde der darin mitgeteilte Sachverhalt<br />

(nochmals) vom LKA BW und vom BKA umfassend überprüft. Es haben<br />

sich aber keine objektiven Hinweise dafür finden lassen, dass die darin enthaltenen<br />

Behauptungen zutreffen.<br />

Zudem hat die US-Botschaft in Berlin auf Bitten des BKA auf die Frage, ob<br />

das in Rede stehende Observationsprotokoll als echt oder als Fälschung einzustufen<br />

sei, mitgeteilt, dass das vom „stern“ zur Verfügung gestellte Dokument<br />

als nicht authentisch einzustufen sei. Obgleich der Verfasser über zumindest<br />

rudimentäre Kenntnisse hinsichtlich des Aufbaus derartiger Schreiben<br />

verfügt haben müsse, weise es zahlreiche Widersprüche in Bezug auf<br />

das Format, die Terminologie und den Inhalt auf. Zudem habe es im April<br />

2007 keine Observationen durch US-Einheiten in Heilbronn gegeben und es<br />

habe auch niemals ein SIT in Stuttgart existiert.<br />

d.) In zwei Presseartikeln (vom 24. August 2013 und 15. Januar 2014) wurde<br />

dieser Sachverhalt nochmals aufgegriffen. Darin wurde behauptet, dass der<br />

Mitarbeiter des LfV BW, der am 25. April 2007 zu einem Werbungsvorhaben<br />

in Heilbronn gewesen sei, nicht eine Zielperson aus dem Bereich Islamismus,<br />

sondern aus dem Bereich Rechtsextremismus habe treffen wollen. Dies ist,<br />

wie eine nochmalige Überprüfung durch das LfV BW ergab, unzutreffend. Zudem<br />

wurde behauptet, dass der betreffende Aktenvorgang erst nach November<br />

2011 vernichtet worden sei. Auch dies ist nicht richtig. Wie eine Prüfung<br />

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