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B E R I C H T

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d. Kellerpartys der rechten Szene in Heilbronn<br />

Ein Zeuge nannte einen „Keller“ in Heilbronn, der als Treffpunkt der rechten<br />

Szene galt. Bei dem „Keller“ handelte es sich um eine Art Hobbykeller, der<br />

einen privaten Treffpunkt darstellte und im Gaststättenverzeichnis der Stadt<br />

Heilbronn nicht verzeichnet war.<br />

Die Identifizierung des „Kellers“ und dessen Betreibers erfolgte sowohl durch<br />

Ermittlungen der EG Umfeld als auch durch Erkenntnisse des LfV BW. Der<br />

„Keller“ war im Jahr 1989 überregional als Treffpunkt für die rechte Szene bekannt.<br />

Er wurde im Zeitraum 1992-1993 geschlossen und Mitte des Jahres<br />

1996 wieder geöffnet. Bezüge des Trios zu dem „Keller" konnten bei den Ermittlungen<br />

nicht festgestellt werden, jedoch waren Umfeldpersonen des Trios<br />

Besucher des Kellers.<br />

e. Hinweise eines ehemaligen Mitarbeiters des LfV BW<br />

Der Zeuge G. S., ehemals Angehöriger des LfV BW, gab an, ein Hinweisgeber<br />

habe ihm im Jahr 2003 den Hinweis gegeben, dass sich MUNDLOS im selben<br />

Jahr in Heilbronn aufgehalten habe. Bei dem Hinweisgeber handelt es sich<br />

um T. O.<br />

Die von S. vorgebrachten Informationen wurden vom LfV BW nicht bestätigt.<br />

Der Hinweis deckt sich Informationen des LfV BW zufolge nicht mit Tatsachen<br />

und wurde mit diesem Sachstand an das BKA abgegeben.<br />

Darüber hinaus wird auf Kapitel V. 2. a. verwiesen.<br />

S. gab darüber hinaus im September 2013 den Hinweis, dass es sich bei einem<br />

im Zusammenhang mit dem Mordfall in Heilbronn durch verschiedene<br />

Medien veröffentlichten Phantombild um den von ihm persönlich getroffenen<br />

„Hinweisgeber Staufenberg“ (T. O.) handeln könne.<br />

Er bezog sich bei seinem Hinweis auf „ein Bild in der Mitte der zweiten Reihe“<br />

ohne allerdings einen Bezug zu einer bestimmten Medienveröffentlichung der<br />

Phantombilder zu schaffen. Ein Artikel der „KONTEXT Wochenzeitung“ vom<br />

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