B E R I C H T
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d. Kellerpartys der rechten Szene in Heilbronn<br />
Ein Zeuge nannte einen „Keller“ in Heilbronn, der als Treffpunkt der rechten<br />
Szene galt. Bei dem „Keller“ handelte es sich um eine Art Hobbykeller, der<br />
einen privaten Treffpunkt darstellte und im Gaststättenverzeichnis der Stadt<br />
Heilbronn nicht verzeichnet war.<br />
Die Identifizierung des „Kellers“ und dessen Betreibers erfolgte sowohl durch<br />
Ermittlungen der EG Umfeld als auch durch Erkenntnisse des LfV BW. Der<br />
„Keller“ war im Jahr 1989 überregional als Treffpunkt für die rechte Szene bekannt.<br />
Er wurde im Zeitraum 1992-1993 geschlossen und Mitte des Jahres<br />
1996 wieder geöffnet. Bezüge des Trios zu dem „Keller" konnten bei den Ermittlungen<br />
nicht festgestellt werden, jedoch waren Umfeldpersonen des Trios<br />
Besucher des Kellers.<br />
e. Hinweise eines ehemaligen Mitarbeiters des LfV BW<br />
Der Zeuge G. S., ehemals Angehöriger des LfV BW, gab an, ein Hinweisgeber<br />
habe ihm im Jahr 2003 den Hinweis gegeben, dass sich MUNDLOS im selben<br />
Jahr in Heilbronn aufgehalten habe. Bei dem Hinweisgeber handelt es sich<br />
um T. O.<br />
Die von S. vorgebrachten Informationen wurden vom LfV BW nicht bestätigt.<br />
Der Hinweis deckt sich Informationen des LfV BW zufolge nicht mit Tatsachen<br />
und wurde mit diesem Sachstand an das BKA abgegeben.<br />
Darüber hinaus wird auf Kapitel V. 2. a. verwiesen.<br />
S. gab darüber hinaus im September 2013 den Hinweis, dass es sich bei einem<br />
im Zusammenhang mit dem Mordfall in Heilbronn durch verschiedene<br />
Medien veröffentlichten Phantombild um den von ihm persönlich getroffenen<br />
„Hinweisgeber Staufenberg“ (T. O.) handeln könne.<br />
Er bezog sich bei seinem Hinweis auf „ein Bild in der Mitte der zweiten Reihe“<br />
ohne allerdings einen Bezug zu einer bestimmten Medienveröffentlichung der<br />
Phantombilder zu schaffen. Ein Artikel der „KONTEXT Wochenzeitung“ vom<br />
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