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B E R I C H T

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stellung der Liste erfolgte durch das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />

(BfV). Die Liste ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Vertraulich“<br />

eingestuft. Diese Liste war unter anderem auch Grundlage diverser<br />

Beweisbeschlüsse des PUA NSU.<br />

• Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Gera gegen<br />

MUNDLOS, BÖHNHARDT, ZSCHÄPE erfolgte am 26. Januar 1998 bei<br />

den Personen eine Durchsuchung. In einer Garage („Garage 5“) wurden<br />

verschiedene Gegenstände, darunter die sog. „MUNDLOS-Briefe“ und eine<br />

Liste (sog. „Telefonliste MUNDLOS“) sowie weitere Notizzettel mit Kontaktdaten<br />

aufgefunden, die dem Trio zugeordnet werden. 22<br />

Durch das BKA wurde die aus den Asservaten aus der letzten Wohnung des<br />

Trios in Zwickau zusammengestellte sogenannte „10.000er Liste“ mit Namen<br />

und Adressen von Bundes- und Landespolitikern, politischen Parteien, Asylbewerberheimen,<br />

Waffengeschäften usw. an alle Landeskriminalämter versandt.<br />

Auf dieser Liste befinden sich ca. 1.000 Eintragungen mit Bezügen<br />

nach Baden-Württemberg. Hierbei handelt es sich um<br />

63 Einrichtungen für Asylbewerber<br />

234 Islamische Einrichtungen<br />

85 Waffengeschäfte<br />

128 Türkische Vereine<br />

39 Bundeswehreinrichtungen<br />

31 Jüdische Einrichtungen<br />

6 Sonstige türkische Einrichtungen<br />

147 Mandatsträger<br />

12 Amerikanische Einrichtungen<br />

3 Objekte mit Bezug zur Minderheit der „Sinti und Roma“<br />

160 Politik ohne Mandatsträger<br />

17 Kirchliche Einrichtungen<br />

66 Sonstige Daten<br />

in einer Vielzahl von Städten in Baden-Württemberg.<br />

22 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 460 ff.<br />

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