B E R I C H T
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stellung der Liste erfolgte durch das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />
(BfV). Die Liste ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Vertraulich“<br />
eingestuft. Diese Liste war unter anderem auch Grundlage diverser<br />
Beweisbeschlüsse des PUA NSU.<br />
• Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Gera gegen<br />
MUNDLOS, BÖHNHARDT, ZSCHÄPE erfolgte am 26. Januar 1998 bei<br />
den Personen eine Durchsuchung. In einer Garage („Garage 5“) wurden<br />
verschiedene Gegenstände, darunter die sog. „MUNDLOS-Briefe“ und eine<br />
Liste (sog. „Telefonliste MUNDLOS“) sowie weitere Notizzettel mit Kontaktdaten<br />
aufgefunden, die dem Trio zugeordnet werden. 22<br />
Durch das BKA wurde die aus den Asservaten aus der letzten Wohnung des<br />
Trios in Zwickau zusammengestellte sogenannte „10.000er Liste“ mit Namen<br />
und Adressen von Bundes- und Landespolitikern, politischen Parteien, Asylbewerberheimen,<br />
Waffengeschäften usw. an alle Landeskriminalämter versandt.<br />
Auf dieser Liste befinden sich ca. 1.000 Eintragungen mit Bezügen<br />
nach Baden-Württemberg. Hierbei handelt es sich um<br />
63 Einrichtungen für Asylbewerber<br />
234 Islamische Einrichtungen<br />
85 Waffengeschäfte<br />
128 Türkische Vereine<br />
39 Bundeswehreinrichtungen<br />
31 Jüdische Einrichtungen<br />
6 Sonstige türkische Einrichtungen<br />
147 Mandatsträger<br />
12 Amerikanische Einrichtungen<br />
3 Objekte mit Bezug zur Minderheit der „Sinti und Roma“<br />
160 Politik ohne Mandatsträger<br />
17 Kirchliche Einrichtungen<br />
66 Sonstige Daten<br />
in einer Vielzahl von Städten in Baden-Württemberg.<br />
22 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 460 ff.<br />
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