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B E R I C H T

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den Kernaussagen dieser Analyse ausgeführt. Nach Einschätzung des PUA<br />

NSU erbrachte die dritte Fallanalyse des LKA BW keine neuen Erklärungsansätze<br />

und sei schon aus damaliger Sicht teilweise fehlerhaft, vorurteilsbeladen<br />

und insgesamt nicht überzeugend. 64<br />

Hierzu ist anzumerken, dass die BAO Bosporus im Zuge der Ermittlungen in<br />

den Jahren 2005 und 2006 zwei so genannte operative Fallanalysen zu der<br />

Mordserie durch Spezialisten des Polizeipräsidiums München erstellen ließ.<br />

Um eine weitere, externe Sichtweise zu erhalten, ersuchten die bayerischen<br />

Ermittler die Fallanalytiker des LKA BW um eine ergänzende Gesamtanalyse.<br />

Die Mitarbeiter der Operativen Fallanalyse des LKA BW führten im Jahr 2006<br />

Datenerhebungen aus vorhandenen Akten der ermittelnden BAO Bosporus<br />

und weiterer Polizeidienststellen durch. Ferner wurden alle neun Tatorte besichtigt.<br />

Zunächst wurden Einzelanalysen zu den neun Morden erstellt. Basierend<br />

auf diesen wurde im Januar 2007 unter Einbeziehung von Einsatzpsychologen<br />

des LKA BW eine Gesamtanalyse zur Mordserie erstellt und den<br />

Ermittlern der BAO Bosporus des Polizeipräsidiums Mittelfranken fachlich<br />

vorgestellt. Trotz der seinerzeit sehr schmalen Datenbasis wurden die Morde<br />

durch die Gesamtanalyse, nach dem hier vorliegenden Kenntnisstand auch in<br />

retrograder Betrachtung, in weiten Teilen realitätsnah rekonstruiert und die<br />

richtigen Schlüsse, beispielsweise zum kontrollierten Täterverhalten, gezogen.<br />

In der ex post Betrachtung sind die damals als am wahrscheinlichsten<br />

abgeleiteten Hypothesen, zum Beispiel zur ethnisch-kulturellen Zugehörigkeit<br />

der Tätergruppierung, widerlegt. Die aufgeführten Vorwürfe des PUA NSU<br />

beruhen aber auch auf einer verkürzten und teilweise aus dem Gesamtkontext<br />

gerissenen Darstellung der damaligen Analyseergebnisse. Die pauschale Kritik<br />

an der Arbeit der Operativen Fallanalyse beim LKA BW wird den speziell<br />

fortgebildeten Kriminalisten und eingebundenen Diplom-Psychologen nicht<br />

gerecht.<br />

64 vgl. Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 575f, 839.<br />

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