B E R I C H T
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seiner Befragung durch den PUA NSU aus, dass eine solche Analyse lediglich<br />
eine Ermittlungshilfe für die Leitung einer Soko darstelle. Hierauf basierend<br />
wurden Maßnamen getroffen, gleichzeitig wurden aber, z. B. auch ohne weitere<br />
Erkenntnisse zu einem politisch motivierten Anschlag zu haben, Erkenntnisanfragen<br />
an den polizeilichen Staatsschutz, das LfV BW und den Bundesnachrichtendienst<br />
gerichtet.<br />
HINWEISE VON „KROKUS“ UND G.<br />
Der PUA NSU ist der Frage nachgegangen, ob bereits kurz nach der Tat in<br />
Heilbronn beim LfV BW Hinweise der Auskunftsperson und späteren Informantin<br />
„Krokus“ vorlagen, wonach der Gesundheitszustand des verletzten<br />
Polizisten durch rechtsextremistische Kreise beobachtet worden sei und ob es<br />
unterlassen wurde, diese Hinweise an die Polizei weiterzugeben.<br />
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Behauptungen des Hinweisgebers G.<br />
und der ehemaligen Quelle „Krokus“ hinsichtlich des gezielten Ausspähens<br />
des verletzten Beamten durch eine Krankenschwester jeder Grundlage entbehren.<br />
Der Hinweisgeber G. sowie die ehemalige Quelle sind Zeugen vom<br />
Hörensagen. Die Krankenschwester, welche die o. g. Aussagen angeblich getätigt<br />
haben soll, wurde von der Polizei ermittelt und vernommen. Sie hat den<br />
Aussagen von G./“Krokus“ eindeutig und glaubhaft widersprochen. Zu diesem<br />
Sachverhalt wurde auch der ehemalige Quellenführer von „Krokus“ durch den<br />
PUA NSU befragt. Er hat die Behauptungen eindeutig und entschieden zurückgewiesen.<br />
Mitglieder des PUA NSU haben in ihren anschließenden Pressestatements<br />
deutlich gemacht, dass sie die Hinweisgeber G. und „Krokus“<br />
nicht als glaubwürdig einstufen. Eine solche Bewertung findet sich allerdings<br />
im Bericht des PUA NSU nicht.<br />
Darüber hinaus wird auf Kapitel III. 11. b.und V. 2. c. verwiesen.<br />
SPEKULATIONEN ZUM TATHERGANG, STERN-ARTIKEL<br />
Es wird auf Kapitel V. verwiesen.<br />
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