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B E R I C H T

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seiner Befragung durch den PUA NSU aus, dass eine solche Analyse lediglich<br />

eine Ermittlungshilfe für die Leitung einer Soko darstelle. Hierauf basierend<br />

wurden Maßnamen getroffen, gleichzeitig wurden aber, z. B. auch ohne weitere<br />

Erkenntnisse zu einem politisch motivierten Anschlag zu haben, Erkenntnisanfragen<br />

an den polizeilichen Staatsschutz, das LfV BW und den Bundesnachrichtendienst<br />

gerichtet.<br />

HINWEISE VON „KROKUS“ UND G.<br />

Der PUA NSU ist der Frage nachgegangen, ob bereits kurz nach der Tat in<br />

Heilbronn beim LfV BW Hinweise der Auskunftsperson und späteren Informantin<br />

„Krokus“ vorlagen, wonach der Gesundheitszustand des verletzten<br />

Polizisten durch rechtsextremistische Kreise beobachtet worden sei und ob es<br />

unterlassen wurde, diese Hinweise an die Polizei weiterzugeben.<br />

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Behauptungen des Hinweisgebers G.<br />

und der ehemaligen Quelle „Krokus“ hinsichtlich des gezielten Ausspähens<br />

des verletzten Beamten durch eine Krankenschwester jeder Grundlage entbehren.<br />

Der Hinweisgeber G. sowie die ehemalige Quelle sind Zeugen vom<br />

Hörensagen. Die Krankenschwester, welche die o. g. Aussagen angeblich getätigt<br />

haben soll, wurde von der Polizei ermittelt und vernommen. Sie hat den<br />

Aussagen von G./“Krokus“ eindeutig und glaubhaft widersprochen. Zu diesem<br />

Sachverhalt wurde auch der ehemalige Quellenführer von „Krokus“ durch den<br />

PUA NSU befragt. Er hat die Behauptungen eindeutig und entschieden zurückgewiesen.<br />

Mitglieder des PUA NSU haben in ihren anschließenden Pressestatements<br />

deutlich gemacht, dass sie die Hinweisgeber G. und „Krokus“<br />

nicht als glaubwürdig einstufen. Eine solche Bewertung findet sich allerdings<br />

im Bericht des PUA NSU nicht.<br />

Darüber hinaus wird auf Kapitel III. 11. b.und V. 2. c. verwiesen.<br />

SPEKULATIONEN ZUM TATHERGANG, STERN-ARTIKEL<br />

Es wird auf Kapitel V. verwiesen.<br />

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