B E R I C H T
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Religion nachgegangen werden. Dass sich entsprechende Hinweise, kriminalistische<br />
Hypothesen oder auch Verdachtslagen im Zuge der laufenden Ermittlungen<br />
nicht bestätigen können, ändert an der Sache im Ergebnis nichts. Das<br />
ist für die Beteiligten sicherlich nicht angenehm und macht betroffen, aber die<br />
Strafprozessordnung sieht dies so vor. Hypothesen, Hinweise, Erkenntnisse<br />
oder Verdachtslagen sind zu verifizieren beziehungsweise zu falsifizieren, das<br />
sind kriminalistische Grundlagen kriminalpolizeilicher Arbeit.<br />
Die Soko Parkplatz hat sofort nach der Tat in Heilbronn umfangreiche Ermittlungen<br />
ergebnisoffen geführt. Hierzu gehören auch Zeugenfeststellungen und<br />
-befragungen, insbesondere im räumlichen Umfeld des Tatortes. Überprüft<br />
wurden dabei Angehörige reisender Familien, aber auch beispielsweise Halter<br />
von dort abgestellten Fahrzeugen und Schausteller, die sich zur Tatzeit unweit<br />
des Tatortes auf der Theresienwiese in Heilbronn aufhielten. In diesem<br />
Zusammenhang erfolgten zahlreiche Vernehmungen von Angehörigen reisender<br />
Familien, die aufgrund ihrer Anwesenheit auf der Theresienwiese als<br />
mögliche Zeugen befragt wurden.<br />
Der ehemalige Leiter der Soko Parkplatz führte bereits bei seiner Befragung<br />
durch den PUA NSU aus, dass im Rahmen der weiteren Ermittlungen Hinweise,<br />
u. a. auf eine konkrete Person vorlagen, wonach die Tat im Zusammenhang<br />
mit einem Vorauszahlungsbetrug (so genannter Rip Deal) stattgefunden<br />
habe. Die Polizei ist verpflichtet, bei entsprechenden Hinweisen zu ermitteln,<br />
hierbei wird aber nicht gegen Gruppen, sondern zu konkreten Hinweisen und<br />
Spuren, insbesondere zu Tatverdächtigen, ermittelt.<br />
Die Ermittlungen der Soko Parkplatz richteten sich damit mitnichten und zu<br />
keinem Zeitpunkt nach einer Gruppenzugehörigkeit von Personen, sondern<br />
basierten auf (in retrograder Sicht als falsch zu bewertenden) konkreten Hinweisen<br />
oder Tatsachen (VP-Hinweise, DNA-Spur). Eine gezielte, die Sinti und<br />
Roma diskriminierende Medienstrategie der Polizei gab es nicht. Diese Bewertung<br />
wurde im Januar 2014 bei einer Besprechung im Innenministerium<br />
Baden-Württemberg auch mit Vertretern des Zentralrates der deutschen Sinti<br />
und Roma erörtert.<br />
75