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B E R I C H T

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Religion nachgegangen werden. Dass sich entsprechende Hinweise, kriminalistische<br />

Hypothesen oder auch Verdachtslagen im Zuge der laufenden Ermittlungen<br />

nicht bestätigen können, ändert an der Sache im Ergebnis nichts. Das<br />

ist für die Beteiligten sicherlich nicht angenehm und macht betroffen, aber die<br />

Strafprozessordnung sieht dies so vor. Hypothesen, Hinweise, Erkenntnisse<br />

oder Verdachtslagen sind zu verifizieren beziehungsweise zu falsifizieren, das<br />

sind kriminalistische Grundlagen kriminalpolizeilicher Arbeit.<br />

Die Soko Parkplatz hat sofort nach der Tat in Heilbronn umfangreiche Ermittlungen<br />

ergebnisoffen geführt. Hierzu gehören auch Zeugenfeststellungen und<br />

-befragungen, insbesondere im räumlichen Umfeld des Tatortes. Überprüft<br />

wurden dabei Angehörige reisender Familien, aber auch beispielsweise Halter<br />

von dort abgestellten Fahrzeugen und Schausteller, die sich zur Tatzeit unweit<br />

des Tatortes auf der Theresienwiese in Heilbronn aufhielten. In diesem<br />

Zusammenhang erfolgten zahlreiche Vernehmungen von Angehörigen reisender<br />

Familien, die aufgrund ihrer Anwesenheit auf der Theresienwiese als<br />

mögliche Zeugen befragt wurden.<br />

Der ehemalige Leiter der Soko Parkplatz führte bereits bei seiner Befragung<br />

durch den PUA NSU aus, dass im Rahmen der weiteren Ermittlungen Hinweise,<br />

u. a. auf eine konkrete Person vorlagen, wonach die Tat im Zusammenhang<br />

mit einem Vorauszahlungsbetrug (so genannter Rip Deal) stattgefunden<br />

habe. Die Polizei ist verpflichtet, bei entsprechenden Hinweisen zu ermitteln,<br />

hierbei wird aber nicht gegen Gruppen, sondern zu konkreten Hinweisen und<br />

Spuren, insbesondere zu Tatverdächtigen, ermittelt.<br />

Die Ermittlungen der Soko Parkplatz richteten sich damit mitnichten und zu<br />

keinem Zeitpunkt nach einer Gruppenzugehörigkeit von Personen, sondern<br />

basierten auf (in retrograder Sicht als falsch zu bewertenden) konkreten Hinweisen<br />

oder Tatsachen (VP-Hinweise, DNA-Spur). Eine gezielte, die Sinti und<br />

Roma diskriminierende Medienstrategie der Polizei gab es nicht. Diese Bewertung<br />

wurde im Januar 2014 bei einer Besprechung im Innenministerium<br />

Baden-Württemberg auch mit Vertretern des Zentralrates der deutschen Sinti<br />

und Roma erörtert.<br />

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