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B E R I C H T

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c. Aufenthalt von MUNDLOS und BÖHNHARDT 2003 in Stuttgart<br />

Zur Feststellung möglicher Aufenthaltsorte des Trios in der Zeit 1998 bis 2011<br />

wurden Meldescheine von Campingplätzen in Baden-Württemberg erhoben.<br />

Diese sollten mit der beim BKA vorliegenden Gesamtliste mit den durch das<br />

Trio genutzten Aliaspersonalien abgeglichen werden.<br />

Die nur teilweise elektronisch vorliegenden Daten von ca. 130 Campingplätzen<br />

konnten ohne größeren Aufwand ausgewertet werden. Darüber hinaus<br />

mussten allerdings ca. zwei Millionen, nur in Papierform vorliegende Meldescheine<br />

händisch ausgewertet werden. Diese zeit- und ressourcenintensive<br />

Auswertung wurden innerhalb von ca. sieben Wochen durch die Bereitschaftspolizei<br />

Baden-Württemberg vorgenommen. Über 100 festgestellte Namensübereinstimmungen<br />

mussten durch weitere Ermittlungen auf Relevanz<br />

geprüft werden.<br />

Im Ergebnis konnte als sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen ein relevanter<br />

Meldezettel des Stuttgarter Campingplatzes am Cannstatter Wasen festgestellt<br />

werden. Aus diesem geht der Aufenthalt zweier Männer, die unter den<br />

Personalien M. B. und R. B. in der Zeit vom 24. bis 26. Juni 2003 einen Zeltplatz<br />

für ein Zwei-Personen-Zelt gemietet hatten, hervor. M. B. ist eine genutzte<br />

Aliaspersonalie von BÖHNHARDT und R. B. eine Aliaspersonalie von<br />

MUNDLOS. 30<br />

Hierzu korrespondierend konnte im Brandschutt in der Zwickauer Wohnung<br />

des Trios ein Foto festgestellt werden, das BÖHNHARDT im Juni 2003 in der<br />

Nordbahnhofstraße in Stuttgart zeigt.<br />

Der Bereich „Nordbahnhofstraße“ entspricht aufgrund der Vielzahl von überwiegend<br />

türkischen und griechischen Geschäften den mutmaßlichen „Tatort-<br />

Kriterien“ des Trios. Weiterhin besteht eine direkte Anbindung an die S-Bahn<br />

als auch eine räumliche Nähe zum Hauptbahnhof Stuttgart.<br />

30 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages S. 462.<br />

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