B E R I C H T
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c. Aufenthalt von MUNDLOS und BÖHNHARDT 2003 in Stuttgart<br />
Zur Feststellung möglicher Aufenthaltsorte des Trios in der Zeit 1998 bis 2011<br />
wurden Meldescheine von Campingplätzen in Baden-Württemberg erhoben.<br />
Diese sollten mit der beim BKA vorliegenden Gesamtliste mit den durch das<br />
Trio genutzten Aliaspersonalien abgeglichen werden.<br />
Die nur teilweise elektronisch vorliegenden Daten von ca. 130 Campingplätzen<br />
konnten ohne größeren Aufwand ausgewertet werden. Darüber hinaus<br />
mussten allerdings ca. zwei Millionen, nur in Papierform vorliegende Meldescheine<br />
händisch ausgewertet werden. Diese zeit- und ressourcenintensive<br />
Auswertung wurden innerhalb von ca. sieben Wochen durch die Bereitschaftspolizei<br />
Baden-Württemberg vorgenommen. Über 100 festgestellte Namensübereinstimmungen<br />
mussten durch weitere Ermittlungen auf Relevanz<br />
geprüft werden.<br />
Im Ergebnis konnte als sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen ein relevanter<br />
Meldezettel des Stuttgarter Campingplatzes am Cannstatter Wasen festgestellt<br />
werden. Aus diesem geht der Aufenthalt zweier Männer, die unter den<br />
Personalien M. B. und R. B. in der Zeit vom 24. bis 26. Juni 2003 einen Zeltplatz<br />
für ein Zwei-Personen-Zelt gemietet hatten, hervor. M. B. ist eine genutzte<br />
Aliaspersonalie von BÖHNHARDT und R. B. eine Aliaspersonalie von<br />
MUNDLOS. 30<br />
Hierzu korrespondierend konnte im Brandschutt in der Zwickauer Wohnung<br />
des Trios ein Foto festgestellt werden, das BÖHNHARDT im Juni 2003 in der<br />
Nordbahnhofstraße in Stuttgart zeigt.<br />
Der Bereich „Nordbahnhofstraße“ entspricht aufgrund der Vielzahl von überwiegend<br />
türkischen und griechischen Geschäften den mutmaßlichen „Tatort-<br />
Kriterien“ des Trios. Weiterhin besteht eine direkte Anbindung an die S-Bahn<br />
als auch eine räumliche Nähe zum Hauptbahnhof Stuttgart.<br />
30 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages S. 462.<br />
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