B E R I C H T
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Von den fotografierten Häusern wurden die Bewohner zum Zeitpunkt des Fotografierens<br />
erhoben und die Personen über den Sachverhalt unterrichtet und<br />
hierzu befragt. Gleiches wurde hinsichtlich der Gaststätten, deren Konzessionsinhaber<br />
und deren Beschäftigten im relevanten Bereich der Nordbahnhofstraße<br />
durchgeführt. Ebenso wurden die Personalien der Beschäftigten des<br />
Campingplatzes erhoben, diese befragt und eine Wahllichtbildvorlage mit Bildern<br />
des Trios durchgeführt.<br />
In keinem Fall konnten sachdienliche Erkenntnisse erlangt werden. Die Ermittlungen<br />
in dieser Sache ergaben keine weiteren Ermittlungsansätze.<br />
d. Telefonkontakt aus Stuttgart zu ZSCHÄPE im Oktober 2011<br />
Im Oktober 2011 wurde ein von ZSCHÄPE genutztes Mobiltelefon von einer in<br />
Stuttgart registrierten Mobilfunknummer per SMS kontaktiert. Weitere Informationen<br />
zum Inhalt lagen nicht vor. 31 Ermittlungen ergaben, dass der in<br />
Stuttgart registrierte Anschlussinhaber nicht existent ist. Eine Firma nutzt die<br />
in Stuttgart registrierte SIM-Karte, um einen Massenversand von SMS zu<br />
Werbezwecken zu tätigen. Hierzu werden SIM-Karten in Großmengen via Internet<br />
erworben. Die entsprechenden Telekommunikationsdaten liegen der<br />
Firma aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Speicherfristen nicht mehr vor.<br />
Da die Firma die Karte jedoch bereits seit Anfang 2011 auflädt, ist davon auszugehen,<br />
dass diese bereits Anfang des Jahres 2011 erworben wurde.<br />
Damit ist der Versand einer Werbe-SMS an das Handy von ZSCHÄPE wahrscheinlich.<br />
Anderweitige polizeiliche Erkenntnisse liegen nicht vor.<br />
e. Hinweis auf den Aufenthalt in einer Obdachlosenunterkunft<br />
Eine Ordensschwester gab im November 2011 im Rahmen der damaligen Öffentlichkeitsfahndung<br />
an, in den Jahren 2006 oder 2007 ZSCHÄPE, vermutlich<br />
in Begleitung von MUNDLOS und BÖHNHARDT, im Frühstücksraum der<br />
von ihr betreuten Heimstätte für Obdachlose gesehen zu haben. Diese Wahrnehmungen<br />
wiederholte sie als unkenntlich gemachte Augenzeugin mindestens<br />
in zwei Reportagen im Fernsehen.<br />
31 vgl. auch Drucksache 17/14600 des Dt. Bundestages, S. 464.<br />
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