B E R I C H T
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scheidenden Spuren wegen der Suche nach dem so genannten „Phantom“<br />
liegen geblieben seien.<br />
Nach Feststellung der Kontamination von Spurensicherungsmaterialien wurde<br />
die Thematik landesintern und bundesweit umfassend aufgearbeitet sowie<br />
fachspezifische Regelungen getroffen und landesweit umgesetzt:<br />
• Im Expertenkreis des Innenministeriums „Qualitätssicherung bei der DNA-<br />
Analyse“ haben anerkannte Fachleute die Thematik aus wissenschaftlicher<br />
Sicht erörtert und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet.<br />
• Die Expertengruppe des LKA BW „Standards in der Spurensicherung“ hat<br />
alle Arbeitsprozesse der Kriminaltechnik vor Ort und im Labor auf Optimierungsmöglichkeiten<br />
geprüft.<br />
• Die Bund-Länder-Projektgruppe „DNA-Standards“ unter Leitung des BKA<br />
und mit Beteiligung der Polizei Baden-Württemberg hat bundesweite Standards<br />
für die DNA-Spurensicherung entwickelt.<br />
ERMITTLUNGEN ZU ANGEHÖRIGEN DER SINTI UND ROMA<br />
Der PUA NSU stellt in seinem Bericht fest, dass es bei den Ermittlungen zu<br />
einer öffentlichen Berichterstattung kam, in der ein Tatverdacht gegen Angehörige<br />
der Minderheiten Sinti und Roma geäußert wurde. Diese Spur sei auch<br />
dann noch zentrale, sich auch in der Presse niederschlagende Ermittlungsrichtung<br />
geblieben, als längst klar gewesen sei, dass keine verwertbaren Erkenntnisse<br />
vorlagen.<br />
Mit den heutigen Erkenntnissen aus der Retrospektive - wie im Zusammenhang<br />
mit der Soko Parkplatz teilweise verlautbart - den ermittelnden Kriminalbeamtinnen<br />
und Kriminalbeamten diskriminierende Motivation bei der Bearbeitung<br />
einzelner Spurenlagen zu unterstellen, ist nicht gerechtfertigt und<br />
wird der Komplexität und dem Umfang solcher strafprozessualer Ermittlungen<br />
bei Kapitaldelikten nicht gerecht. Sämtlichen Spuren und Hinweisen muss unabhängig<br />
von Nationalität, Herkunft, Rasse, Volksgruppe, Geschlecht oder<br />
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