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B E R I C H T

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AUSWERTUNG VON KONTROLLSTELLENLISTEN<br />

Nach der Tat in Heilbronn wurde bei einer Durchfahrtskontrolle in Oberstenfeld/Landkreis<br />

Ludwigsburg um 14:30 Uhr ein Wohnmobil mit Chemnitzer<br />

Kennzeichen in einer Kontrollstellenliste erfasst, das nach derzeitigem Stand<br />

der Ermittlungen von BÖHNHARDT und MUNDLOS nach der Tat zur Flucht<br />

genutzt worden ist. Die komplette Auswertung der Kontrollstellenlisten erfolgte<br />

nach Ansicht des PUA NSU zu spät.<br />

Auch hierzu gelten zunächst die oben beschriebenen Ausführungen zur Priorisierung<br />

von Ermittlungsmaßnahmen. Eine vollkommene Auswertung aller<br />

vorliegenden Massendaten ohne konkrete Ermittlungsansätze ist nicht leistbar<br />

und bezogen auf die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei einer Vielzahl<br />

von unbeteiligten Personen auch nicht verhältnismäßig (z. B. müsste<br />

man dann auch jeden Anschlussinhaber eines Mobiltelefons, der sich zur Tatzeit<br />

in Heilbronn aufhielt, oder jede Person, die auf sichergestellten Videoaufzeichnungen<br />

zu sehen ist ermitteln und befragen).<br />

Bei der Ringalarmfahndung mit Durchfahrtskontrollen handelt es sich um eine<br />

polizeiliche Standardmaßnahme, bei der unmittelbar nach einem Kapitaldelikt<br />

an festgelegten Kontrollstellen in einem bestimmten Radius um den Tatort die<br />

Kfz-Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge durch Polizeibeamte festgestellt<br />

werden. Sind bis dahin keine konkretisierenden Fahndungshinweise bekannt,<br />

werden die Fahrzeuge grundsätzlich nicht angehalten oder kontrolliert.<br />

Nach der Tat in Heilbronn bestanden zunächst keinerlei konkrete Fahndungshinweise.<br />

Insbesondere wurde auch eine Zeugenaussage auf ein Wohnmobil<br />

am Tatort am Abend vor der Tat erst wesentlich später abgegeben. Eine Tatrelevanz<br />

dieses einzelnen Hinweises ist auch bei retrograder Betrachtung<br />

nach Bekanntwerden des NSU nach den hier vorliegenden Erkenntnissen<br />

nicht bestätigt.<br />

Bei fehlenden Fahndungshinweisen ist es deshalb auch Ziel dieser Maßnahme,<br />

durch später bekannt werdende Hinweise (z. B. Zeugenaussagen) eine<br />

zielgerichtete Auswertung der Daten vornehmen zu können und hierdurch<br />

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