B E R I C H T
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AUSWERTUNG VON KONTROLLSTELLENLISTEN<br />
Nach der Tat in Heilbronn wurde bei einer Durchfahrtskontrolle in Oberstenfeld/Landkreis<br />
Ludwigsburg um 14:30 Uhr ein Wohnmobil mit Chemnitzer<br />
Kennzeichen in einer Kontrollstellenliste erfasst, das nach derzeitigem Stand<br />
der Ermittlungen von BÖHNHARDT und MUNDLOS nach der Tat zur Flucht<br />
genutzt worden ist. Die komplette Auswertung der Kontrollstellenlisten erfolgte<br />
nach Ansicht des PUA NSU zu spät.<br />
Auch hierzu gelten zunächst die oben beschriebenen Ausführungen zur Priorisierung<br />
von Ermittlungsmaßnahmen. Eine vollkommene Auswertung aller<br />
vorliegenden Massendaten ohne konkrete Ermittlungsansätze ist nicht leistbar<br />
und bezogen auf die damit verbundenen Grundrechtseingriffe bei einer Vielzahl<br />
von unbeteiligten Personen auch nicht verhältnismäßig (z. B. müsste<br />
man dann auch jeden Anschlussinhaber eines Mobiltelefons, der sich zur Tatzeit<br />
in Heilbronn aufhielt, oder jede Person, die auf sichergestellten Videoaufzeichnungen<br />
zu sehen ist ermitteln und befragen).<br />
Bei der Ringalarmfahndung mit Durchfahrtskontrollen handelt es sich um eine<br />
polizeiliche Standardmaßnahme, bei der unmittelbar nach einem Kapitaldelikt<br />
an festgelegten Kontrollstellen in einem bestimmten Radius um den Tatort die<br />
Kfz-Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge durch Polizeibeamte festgestellt<br />
werden. Sind bis dahin keine konkretisierenden Fahndungshinweise bekannt,<br />
werden die Fahrzeuge grundsätzlich nicht angehalten oder kontrolliert.<br />
Nach der Tat in Heilbronn bestanden zunächst keinerlei konkrete Fahndungshinweise.<br />
Insbesondere wurde auch eine Zeugenaussage auf ein Wohnmobil<br />
am Tatort am Abend vor der Tat erst wesentlich später abgegeben. Eine Tatrelevanz<br />
dieses einzelnen Hinweises ist auch bei retrograder Betrachtung<br />
nach Bekanntwerden des NSU nach den hier vorliegenden Erkenntnissen<br />
nicht bestätigt.<br />
Bei fehlenden Fahndungshinweisen ist es deshalb auch Ziel dieser Maßnahme,<br />
durch später bekannt werdende Hinweise (z. B. Zeugenaussagen) eine<br />
zielgerichtete Auswertung der Daten vornehmen zu können und hierdurch<br />
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